Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB – Frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Marktgemeinderat Bechhofen hat in seiner Sitzung am 30.07.2026 die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 5 „Königshofen Nordost“ beschlossen. Zusätzlich hat er dessen Vorentwurf mitsamt Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung in der Fassung vom 13.07.2026 gebilligt. Es wurde beschlossen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 durchzuführen. Zeitgleich wird auch die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplans ist es, in städtebaulicher Fortsetzung der bestehenden Siedlungsstruktur die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebiets zu schaffen. Dabei sollen bedarfsgerechter Wohnraum mit unterschiedlichen Wohnungstypen ermöglicht, der Übergang des Siedlungsrands zur offenen Landschaft gestaltet und eine geordnete verkehrliche Erschließung des Plangebiets sichergestellt werden.
Darüber hinaus sollen die immissionsschutzrechtlichen Belange im Hinblick auf Verkehrslärm berücksichtigt und geeignete Maßnahmen verbindlich festgesetzt werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplans umfasst die Flurstücke mit den Flurnummern (Fl.Nrn.) 292/3 und 293, 293/1 sowie Teilflächen der Fl.Nrn. 284, 285, 291, 292/2, 291/3 und 292, jeweils der Gemarkung Königshofen. Die Gesamtgröße des Geltungsbereichs umfasst etwa 2,2 ha.
Der vom Planungsbüro Vogelsang / Landschaftsplanung Klebe ausgearbeitete Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 5 „Königshofen Nordost“ bestehend aus einer Planzeichnung mit zeichnerischen sowie textlichen Festsetzungen und einer Begründung liegen in der Zeit
vom 14.08.2026 bis 14.09.2026
im Rathaus der Marktgemeinde Bechhofen, Martin-Luther-Platz 1, 91572 Bechhofen während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus. Über den Inhalt kann Auskunft verlangt werden.
Die Öffnungszeiten des Rathauses sind:
| Montag | 8.00 – 12.30 und 14.00 – 16.00 Uhr |
| Dienstag und Mittwoch | 8.00 – 12.30 Uhr |
| Donnerstag | 8.00 – 12.30 und 14.00 – 18.00 Uhr |
| Freitag: | 8.00 – 12.00 |
Zusätzlich werden die Planunterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Markt Bechhofen zum Download bereitgehalten:
https://www.markt-bechhofen.de/leben-wohnen/bauleitplanung/oeffentliche-auslegungen
veröffentlicht.
Während der vorgenannten Frist können Bedenken und Anregungen zum Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplan schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß §4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.