Im Rahmen einer erneuten Ortsbegehung sowie durchgeführten Vor-Ort-Messung durch das Landratsamt Ansbach am 25. August 2025 wurden Werte festgestellt, die eine unmittelbare Gesundheitsgefährdung darstellen.
Aus diesem Grund wird mit sofortiger Wirkung ein Badeverbot für den Krummweiher ausgesprochen.
Aktuelle Informationen zur Bewertung der Situation des Krummweihers finden Sie auf unserer Homepage.