Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Reckenberg-Gruppe (ZV-RBG) betreibt im Erschließungsgebiet (EG) IV-Arberg seit 2019 eine Grundwassererschließung zur Sicherstellung einer ortsnahen Trinkwasserversorgung für die Bevölkerung. Rund 23.000 Bürgerinnen und Bürger können aus diesem Gebiet versorgt werden. Die Grundwassergewinnung befindet sich südöstlich und außerhalb des Naturschutzgebiets „Ellenbachgraben“.
Gemäß den Bescheiden vom 16.01.2012 und 25.07.2023 wurde behördlich nach Prüfung aller hydrogeologischen und ökologischen Belange die Trinkwasserentnahme mit 1,0 Mio. m³/Jahr bzw. max. 60 l/Sekunde unter Auflagen genehmigt.
| Schwerpunkte sind hier (Auszug): | |
| • | max. tägliche und jährliche Entnahmemenge |
| • | Überwachung der Brunnenwasserstände/Fördermengen |
| • | Neubau von Grundwassermessstellen |
| • | Beweissicherungsmaßnahmen (z. B. pflanzensoziologische Gutachten) |
| • | Erstellung von Jahresberichten |
| • | Einhaltung von Grenz-Grundwasserständen |
| • | Stützungsverpflichtung des Ellenbachgrabens bei Grenzwert-Unterschreitung |
| • | Grundwasserstand-gesteuerter Brunnenbetrieb |
Bereits 2006, 2022 und zuletzt 2024 wurde der Ellenbachgraben einer intensiven gewässerökologischen Untersuchung (inkl. Befischung) unterzogen. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen unmittelbar in den Betriebsablauf des ZV-RBG und ins wasserrechtliche Genehmigungsverfahren für ein langfristiges neues Wasserrecht ein. Der Antrag hierfür wurde im Benehmen mit den Behörden und nach den notwendigen Vorarbeiten fristgerecht zum 30.06.2025 beim Landratsamt Ansbach eingereicht.
| Diese beinhalten im Wesentlichen: | |
| • | Anpassung und Fortschreibung des Grundwasserströmungsmodells für das EG IV-Arberg, sprich Modellierung der möglichen Grundwasserentnahme unter Berücksichtigung der Grundwasserneubildungsraten, Entnahmen anderer Versorger, Entwicklung der Grundwasserstände etc. auf ein weit über das Gewinnungsgebiet hinausgehendes Modellgebiet, welches von dem amtlichen Sachverständigen des Landesamtes für Umwelt festgelegt wurde. |
| • | Neue gewässerökologische Untersuchungen im Ellenbachgraben: Bewertung des Ellenbachgrabens als Fischlebensraum/Ermittlung einer ökologisch begründeten Mindestwasserführung/Jahresverlauf der Wassertemperatur (abgeschlossen) |
| • | Einrichtung eines „Runden Tischs“ mit Nutzern im Einzugsgebiet des Ellenbachgrabens (abgeschlossen) |
| • | Erarbeitung eines Stützungskonzepts des Ellenbachgrabens, was u. a. die Prüfung der Möglichkeit der Nutzung von Hausbrunnen beinhalten soll. |
Der ZV-RBG ist nach dem europäischen Umweltmanagementsystem EMAS zertifiziert. Der ZV-RBG hat die Aufgabe einer sicheren Trinkwasserversorgung und trägt hier gesellschaftliche Verantwortung. Eine nachhaltige Grundwassergewinnung unter Berücksichtigung der Umweltaspekte ist für den ZV-RBG selbstverständlich. Gleichzeitig beeinflusst der Klimawandel die Rahmenbedingungen erheblich, was sich mit einigen Stichworten verdeutlichen lässt: Veränderte Niederschlagsbedingungen und längere Trockenperioden, Auslichtung der Wälder (Kalamitäten) mit höheren Verdunstungsraten, Verringerung der Zuflüsse zum Ellenbach aus den vorgelagerten Gräben.
Ein Blick auf die Temperaturentwicklung in Bayern verdeutlicht dies.
Um ein Trockenfallen zu verhindern, war es eine Auflage im Wasserrechtsbescheid, max. 4 l/Sekunde Rohwasser einzuleiten.
Gleichzeitig belegen langjährige Aufzeichnungen, dass der Ellenbach bereits vor Inbetriebnahme des Wasserwerks Arberg zeitweise trockengefallen sein muss; mit Inbetriebnahme des Wasserwerks ist dies häufiger der Fall – erstmals wurde dies im August 2020 festgestellt. Die Stützung des Ellenbachgrabens durch die Einleitung von Rohwasser wurde umgehend eingeleitet und das Betriebsregime im Wasserwerk umgestellt, das heißt, im Wasserwerk wird kein Spitzenwasser mehr mit max. 60 l/Sekunde gefördert sondern ein gleichmäßiger Betrieb mit rund 30-40 l/Sekunde gefahren. Dies entlastet das Grundwassersystem merklich.
In Bezug auf die eingereichten Unterlagen für die Verlängerung des Wasserrechts ab 01.01.2029 hat das Landesamt für Umwelt als amtlicher Sachverständiger dem ZV-RBG mitgeteilt, dass noch weitere Unterlagen einzureichen sind und die vorgelegten Unterlagen einer umfassenden Prüfung unterzogen werden, was einige Monate in Anspruch nehmen wird.
Erst danach wird es möglich sein, eine fundierte Informationsveranstaltung vor Ort durchzuführen. Der Termin wird rechtzeitig und nach Prüfung durch das Landesamt für Umwelt bekanntgegeben.
Bis zur Erteilung eines neuen Wasserrechts wird der ZV-RBG entsprechend den gültigen Wasserrechtsbescheiden Grundwasser aus dem Erschließungsgebiet Arberg zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung im ortsnahen Bereich entnehmen.
Auf der Internetseite des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Reckenberg-Gruppe unter www.reckenberg-gruppe.de finden Sie unter „Aktuelles“ aktuelle Informationen zur Grundwasserentnahme durch den Zweckverband.