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Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Bechhofen
Ausgabe 19/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

mit der EU Richtlinie 2006/126/EG wurden die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass alle Führerscheine einem einheitlichen Format entsprechen und mit einer Ablauffrist versehen sind. Mit der kürzlich in Kraft getretenen Dreizehnten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 11.03.2019 wurden entsprechende Umtauschfristen in Anlage 8e zur Fahrerlaubnis-Verordnung festgesetzt. Sofern nicht bereits bekannt, möchten wir Sie nachfolgend über die geltenden Umtauschfristen in Kenntnis setzen.

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

Dem Antrag auf Umstellung in die neuen Fahrerlaubnisklassen bzw. auf Ausstellung eines Ersatzführerscheines sind folgende Unterlagen beizufügen:

Führerschein (ggf. Kopie)

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung (ggf. Kopie)

1 biometrisches Lichtbild 35 x 45 mm

Unterschrift für Kartenführerschein

Auszug aus Führerscheinkartei, falls der bisherige Führerschein vor dem 1. Januar 1999 von einer anderen Behörde ausgestellt wurde

Weitere Informationen sowie die dafür notwendigen Formulare sind auf der Internetseite des Landkreises Ansbach (www.landkreis-ansbach.de) zu finden.