Die Hundehalter werden auf die Anzeigepflicht nach § 1 der Hundesteuersatzung des Marktes Bechhofen hingewiesen:
Wer einen über vier Monate alten, der Gemeinde noch nicht gemeldeten Hund hält, muss ihn unverzüglich bei der Gemeinde (Markt Bechhofen, Martin-Luther-Platz 1, 91572 Bechhofen) anmelden.
Ebenso hat der steuerpflichtige Hundehalter seinen Hund innerhalb von zwei Wochen bei der Gemeinde abzumelden, wenn er verstorben ist, abgegeben wurde, oder Sie zusammen mit dem Hund weggezogen sind.
Wir bitten Sie daher, im Interesse der Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen bei der Veranlagung der Hundesteuer (An- & Abmeldung) insoweit mitzuwirken.
Wir machen darauf aufmerksam, dass Sie verpflichtet sind uns, die zur Veranlagung erforderlichen Angaben mitzuteilen (§§ 90, 93 Abgabenordnung).
Hinweis:
Die An- und Abmeldung Ihres Hundes können Sie vor Ort in der Gemeinde Bechhofen oder bequem von Zuhause aus durchführen.
Link Bürgerservice-Portal:
https://www.buergerservice-portal.de/bayern/bechhofen