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Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Bechhofen
Ausgabe 19/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Haben Sie in letzter Zeit umgebaut, angebaut oder Ihr Dachgeschoss erweitert?

Der Markt Bechhofen weist darauf hin, dass Flächenvergrößerungen an bestehenden Gebäuden aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit der Verwaltung gemeldet werden müssen. Dies betrifft ausdrücklich baurechtlich genehmigungsfreie Maßnahmen, da diese dem Bauamt und somit der Gemeinde nicht automatisch bekannt werden.

Folgende Baumaßnahmen führen in der Regel zu einer nachträglichen Beitragspflicht:

  • Dachgeschossausbau: Sobald Räume nutzbar gemacht werden (z. B. als Hobbyraum, Büro oder Gästezimmer). Es spielt dabei keine Rolle, ob im Dachgeschoss ein eigener Wasseranschluss verlegt wird. Das Formblatt „Anzeige eines genehmigungsfreien DG-Ausbau“ finden Sie hier:

 

 

  • Anbauten & Aufstockungen: Jede Form der Wohn- oder Gewerberaumerweiterung (z. B. auch beheizte Wintergärten).
  • Nutzungsänderungen: Wenn bestehende Nebengebäude (z. B. Scheunen oder Garagen) zu Wohn- oder Gewerbezwecken umgebaut werden.

Hinweis zur gesetzlichen Meldepflicht und Verjährung: Nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) sind Grundstückseigentümer verpflichtet, solche Flächenmehrungen unaufgefordert nach Abschluss der Maßnahme zu melden. Wird ein Ausbau nicht gemeldet, beginnt die gesetzliche Verjährungsfrist nicht zu laufen. Eine Nacherhebung ist in diesen Fällen auch viele Jahre später noch zwingend durchzuführen – dann jedoch zu dem aktuell gültigen, oftmals höheren Beitragssatz.

Haben Sie Fragen? Wir helfen gerne! Sind Sie unsicher, ob eine Baumaßnahme an Ihrem Eigentum meldepflichtig ist? Eine kurze Rückfrage erspart oft spätere Unannehmlichkeiten. Melden Sie sich einfach telefonisch oder per E-Mail bei uns, wir prüfen Ihren Sachverhalt gerne unkompliziert vorab.

Markt Bechhofen

E-Mail: kaemmerei@markt-bechhofen.de

Tel: 09822/606-20