Wir möchten nochmals die Umtauschfrist alter grauer oder rosaner Führerscheine in Erinnerung rufen, die bei Inhabern der Jahrgänge 1965 bis 1970 mit Ablauf des 19. Januar 2024 endet.
Von der Umtauschfrist (noch) nicht umfasst, sind Inhaber von Kartenführerscheinen. Hier beginnen die ersten Umtauschfristen ab dem Stichtag 19. Januar 2026 und richten sich nach dem Ausstellungsjahr des Kartenführerscheines.
Alle ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine sind von der Umtauschfrist nicht umfasst und entsprechen bereits den aktuellen Vorgaben.