Vereine, Verbände und sonstige Veranstalter einer öffentlichen Veranstaltung werden gebeten, rechtzeitig und unaufgefordert, d. h. mindestens 14 Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungstermin, die nötigen Anträge (Gaststättenerlaubnis, Anzeige einer öffentlichen Vergnügung usw.) im Rathaus, Bürgerbüro zu stellen.
Dies ist notwendig, da zur Fristwahrung bei weiteren Behörden eine gewisse Bearbeitungszeit erforderlich ist.
Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.