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Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Bechhofen
Ausgabe 21/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Vereine, Verbände und sonstige Veranstalter einer öffentlichen Veranstaltung werden gebeten, rechtzeitig und unaufgefordert, d. h. mindestens 14 Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungstermin, die nötigen Anträge (Gaststättenerlaubnis, Anzeige einer öffentlichen Vergnügung usw.) im Rathaus, Bürgerbüro zu stellen.

Dies ist notwendig, da zur Fristwahrung bei weiteren Behörden eine gewisse Bearbeitungszeit erforderlich ist.

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

Gemeinde Bechhofen
Bürgerbüro