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Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Bechhofen
Ausgabe 21/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Beantragung der notwendigen Unterlagen bei Abhaltung einer Veranstaltung

Vereine, Verbände und sonstige Veranstalter einer öffentlichen Veranstaltung werden gebeten, rechtzeitig und unaufgefordert, d.h. mindestens 14 Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungstermin, den nötigen Antrag (Gestattung nach § 12 GastG, oder die Anzeige einer öffentlichen Vergnügung) im Rathaus, Bürgerbüro zu stellen.

Dies ist notwendig, da zur Fristwahrung bei weiteren Behörden eine gewisse Bearbeitungszeit erforderlich ist.

Anträge können per Mail an buergerbuero@markt-bechhofen.de gestellt werden.

Folgende Daten sind notwendig:

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Name, Vorname, Anschrift

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Anlass der Veranstaltung (z.B. Laternenumzug, Adventsmarkt)

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Zeitraum (Datum und Uhrzeit, von… bis…)

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Ort der Veranstaltung

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Zum Ausschank zugelassene alkoholische und alkoholfreie Getränke

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Speisen

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

Gemeinde Bechhofen
Gewerbeamt