Vereine, Verbände und sonstige Veranstalter einer öffentlichen Veranstaltung werden gebeten, rechtzeitig und unaufgefordert, d.h. mindestens 14 Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungstermin, den nötigen Antrag (Gestattung nach § 12 GastG, oder die Anzeige einer öffentlichen Vergnügung) im Rathaus, Bürgerbüro zu stellen.
Dies ist notwendig, da zur Fristwahrung bei weiteren Behörden eine gewisse Bearbeitungszeit erforderlich ist.
Anträge können per Mail an buergerbuero@markt-bechhofen.de gestellt werden.
Folgende Daten sind notwendig:
| - | Name, Vorname, Anschrift |
| - | Anlass der Veranstaltung (z.B. Laternenumzug, Adventsmarkt) |
| - | Zeitraum (Datum und Uhrzeit, von… bis…) |
| - | Ort der Veranstaltung |
| - | Zum Ausschank zugelassene alkoholische und alkoholfreie Getränke |
| - | Speisen |
Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.