Beschluss über den Feuerwehrbedarfsplan 2025 bis 2029 für die Marktgemeinde Bechhofen
Der Marktgemeinderat Bechhofen hat in seiner Sitzung vom 24.09.2025 dem Entwurf des Feuerwehrbedarfsplans 2025 bis 2029 zugestimmt.
Das Ingenieurbüro IBG GmbH aus Heilsbronn war mit der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans für die Marktgemeinde Bechhofen beauftragt und stellte in der Sitzung den finalen Entwurf des Feuerwehrbedarfsplan vor.
Der Entwurf des Feuerwehrbedarfsplans 2025 bis 2029 stellt den aktuellen Standard der Gefahrenabwehr durch die Feuerwehren des Marktes Bechhofen im Jahr 2023 dar und zeigt die geplante Entwicklung bis zum Jahr 2029 auf, um auch weiterhin die notwendige Qualität und Leistungsfähigkeit bei der Gefahrenabwehr für die Bürgerinnen und Bürger des Marktes Bechhofen sicherstellen zu können.
Zur Vorbereitung des Feuerwehrbedarfsplans wurde das Ingenieurbüro IBG GmbH aus Heilsbronn mit einer Organisationsuntersuchung der Feuerwehr beauftragt.
Der vorliegende Entwurf des Feuerwehrbedarfsplans wurde unter Mitwirkung der Führung der Feuerwehren des Marktes Bechhofen erstellt und zeigt insbesondere den kurz- bis mittelfristigen materiellen und personellen Entwicklungsbedarf bis zum Jahr 2029 auf.
Unter anderem zeigt der Feuerwehrbedarfsplan in der zukünftigen Entwicklung der Feuerwehren die Ersatzbeschaffung der Drehleiter der Feuerwehr Bechhofen sowie den Kauf eines Logistikfahrzeugs auf, wobei die Stationierung des Logistikfahrzeugs offengehalten wurde.
Zusätzlich hat die Stationierung eines wasserführenden Fahrzeugs mit Atemschutz (Tragkraftspritzenfahrzeug Wasser) im Bereich Reichenau, Sachsbach, Kaudorf eine hohe Priorität, um die gültige Hilfsfrist im Brandfall einhalten zu können.
8. Novelle der Bayerischen Bauordnung durch I. Modernisierungsgesetz - Änderung der Satzung über die Herstellung, Gestaltung und Ablösung von Garagen und Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Garagen- und Stellplatzsatzung - GaStellS)
Der Marktgemeinderat Bechhofen hat die neue Satzung über die Herstellung, Gestaltung und Ablösung von Garagen und Stellplätzen verabschiedet. Die ausgeschriebene Fassung finden Sie im Ortsrecht auf der Homepage unter
Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben Rathausumbau
Der Marktgemeinderat Bechhofen genehmigte überplanmäßige Ausgaben für den laufenden Rathausumbau.
Im Jahr 2025 wurde im Haushaltsplan (HHst. 1.0600.9500) ein Haushaltsplanansatz von 90.000,00 € für die Maßnahmen zur Brandschutzsanierung sowie den barrierefreien Umbau des Rathauses eingestellt. Zum Ende des Haushaltsjahres 2025 wird diese Haushaltstelle nach aktueller Einschätzung mit ca. 200.000 € verbucht sein. Erhebliche überplanmäßige Ausgaben sind vom Gemeinderat zu beschließen. Diese Vorlage dient der Begründung und der Beschlussfassung zur Genehmigung der erheblich überplanmäßigen Ausgaben (Art. 66 GO) der Haushaltsüberschreitung.
Die überplanmäßigen Ausgaben lassen sich unter anderem aufgrund notwendiger umfangreicherer Sanierungen der EDV und Elektroinstallation, über zusätzliche Schallschutzmaßnahmen, den Einbau einer neuen Küche im Sozialraum sowie einen schnelleren Baufortschritt begründen. Beispielsweise war die Sanierung des Bürgermeisterbüros erst im Jahr 2026 vorgesehen.
Ergänzend ist zu erwähnen, dass zur Deckung der überplanmäßigen Kosten der Haushaltsansatz für die Rathausfassade samt PV-Anlage herangezogen wurde, sodass der Gesamtansatz, der für die Rathaussanierung im Haushaltsjahr 2025 festgelegt wurde, nicht überschritten wird.
3. Änderung und Erweiterung B-Plan Nr. 10 "Am Schimmelwasen" sowie 11. FNP-Änderung, Markt Weidenbach, Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Der Marktgemeinderat des Marktes Bechhofen erhob keine Einwände gegen die 3. Änderung und Erweiterung B-Plan Nr. 10 „Am Schimmelwasen“ sowie 11. FNP-Änderung, der Marktgemeinde Weidenbach.
Formlose Bauvoranfrage: Neubau Einfamilienhaus, Fl.Nr. 14/3 + 14/4, Gemarkung Sachsbach, BV-Nr. 2025/30
Der Marktgemeinderat Bechhofen stimmte der formlosen Bauvoranfrage zum Neubau des Einfamilienhauses in Sachsbach zu.