Am 19. Januar 2026 läuft die Umtauschfrist der von 1999 bis 2001 ausgestellten Kartenführerscheine ab. Zur Wahrung dieser Frist wird eine umgehende Antragstellung empfohlen. Wer bisherige Umtauschfristen verpasst hat, sollte einen Umtausch umgehend nachholen.
Der Stichtag für einen Umtausch von Führerscheininhabern mit einem Geburtsjahrgang vor 1953 ist datiert auf den 19. Januar 2033 und zwar gleichwohl ob bereits ein Kartenführerschein oder noch ein Papierführerschein vorliegt.