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Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Bechhofen
Ausgabe 23/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Abschaffung Kinderreisepass

Wir möchten darüber informieren, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 abgeschafft wird. Kinderreisepässe dürfen also nur noch bis 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

Der Kinderreisepass wird abgeschafft, weil er aufgrund seiner seit 01.01.2021 nur noch einjährigen Gültigkeit und seiner teilweise fehlenden Anerkennung durch andere Staaten in seiner Verwendbarkeit und Bedeutung weiter abgenommen hat. Deutsche Staatsangehörige können - unabhängig vom Alter - weiterhin mehrjährig gültige Reisepässe oder Personalausweise (nicht erst ab 6 Jahren) beantragen. Personalausweise sind als Reisedokument in der EU anerkannt und sowohl für erwachsene Personen als auch für Kinder ausreichend.

Bitte überprüfen Sie die Gültigkeit Ihrer Ausweisdokumente und denken Sie daran, rechtzeitig neue zu beantragen.

Die Lieferzeiten betragen bei Personalausweisen ca. 3 Wochen, bei Reisepässen müssen Sie mit 4 -5 Wochen rechnen.