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Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Bechhofen
Ausgabe 23/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Ladung zur Wahl des Kommandanten, stellv. Kommandanten und weiteren stellv. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Großenried

In der Dienstversammlung am Freitag, den 06.12.2024 um 18:15 Uhr im Gasthaus Zum Goldenen Engel werden der Kommandant, der stellvertretende sowie der weitere stellvertretende Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Großenried gewählt.

Es ergeht hiermit die Einladung an alle aktiven Feuerwehrdienst leistenden Mitglieder und Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Nach Artikel 8 Absätze 2, 3 und 5 Satz 2 des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG) sind der Kommandant und der stellvertretende Kommandant aus der Mitte der Wahlberechtigten auf sechs Jahre zu wählen. Gemäß Art. 8, Abs. 5 Satz 1 des BayFwG hat der Kommandant einen oder nach Festlegung der Gemeinde im Ausnahmefall zwei Stellvertreter. Für den Fall von zwei Stellvertretern ist die Stellvertretung insbesondere bei der Einsatzleitung zweifelsfrei zu regeln und bekannt zu geben.

Wahlberechtigt sind alle Feuerwehrdienstleistenden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Gewählt werden kann, wer nach Vollendung des 18.

Lebensjahres mindestens vier Jahre in einer Feuerwehr Dienst geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat.

Wahlvorschläge sind in der Dienstversammlung zu machen. Gewählt wird mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erhält kein Bewerber eine Mehrheit, so findet Stichwahl statt. Der Gewählte bedarf der Bestätigung durch die Gemeinde.