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Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Bechhofen
Ausgabe 23/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung über den Beschluss der Marktgemeinde Bechhofen zur Wasserversorgungseinrichtung

Der Marktgemeinderat des Marktes Bechhofen wird im 1. oder 2. Quartal 2025 eine Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung neu erlassen.

Da der Gebührensatz für die Wasserversorgungseinrichtung letztmalig zum 01.01.2021 kalkuliert worden ist, muss der Gebührensatz für die Wasserversorgungseinrichtung für das Jahr 2025 angepasst werden.

Hierbei wird der Gebührensatz für die Wasserversorgungseinrichtung rückwirkend zum 01.01.2025 neu festgesetzt.

Mit einer Mehrbelastung durch die Bürger der Marktgemeinde Bechhofen muss gerechnet werden.

Für die Zulässigkeit der ggf. rückwirkenden Erhöhung des Gebührensatzes ist es erforderlich die eventuelle Mehrbelastung des Gebührensatzes der Bürgerschaft entsprechend der örtlichen Bekanntmachungsregelung im Jahr 2024 bekanntzugeben.

Zur Ermittlung des kostendeckenden Gebührensatzes sind umfangreiche Arbeiten notwendig. In welcher Höhe eine Anpassung der Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.

Diese Bekanntmachung dient lediglich der Vorabinformation der Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen erst im kommenden Jahr 2025 abgeschlossen werden können, die Anpassungen jedoch aus verwaltungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen zum 01.01.2025 erfolgen müssen. Nach Abschluss der o. g. Berechnungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden Gebührensätze sowie der entsprechenden Bestimmungen in der BGS/WAS zu rechnen.

Die erforderliche Gebührenkalkulation und die Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung werden dem Gemeinderat im 1. oder 2. Quartal 2025 zur Beschlussfassung vorgelegt.

Bechhofen, 15.11.2024
Marktgemeinde Bechhofen

gez.
Sven Waidmann
Erster Bürgermeister