Im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge sorgt der Markt Bechhofen für die Sauberkeit und Sicherheit im öffentlichen Raum. Zur Klarstellung möchten wir alle Bürgerinnen und Bürger über die Regelungen zur Reinigungspflicht von öffentlichen Straßen, Gehwegen, gemeinsamen Geh- und Radwege, Radwege und angrenzenden Flächen gemäß der aktuellen Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung informieren.
Wer ist für die Reinigung zuständig?
Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, die an öffentliche Straßen angrenzen sind verpflichtet, die Gehwege, gemeinsamen Geh- und Radwege, Radwege, sowie die Straßenränder regelmäßig zu reinigen.
Was gehört zur Reinigungspflicht?
Die Reinigungspflicht umfasst unter anderem:
Achtung im Herbst und Winter!
Gerade im Herbst, wenn das Laub fällt, und im Winter bei Glättegefahr, gewinnt die Reinigungspflicht besondere Bedeutung. Bitte denken Sie daran, rechtzeitig zu kehren bzw. zu streuen, um Unfälle zu vermeiden.
Wo finde ich die vollständige Verordnung?
Die vollständige Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung der Marktgemeinde Bechhofen unter https://www.markt-bechhofen.de/rathaus-service/buergerservice/ortsrecht-satzungen-verordnungen eingesehen werden.
Wir danken allen Bürgerinnen und Bürgern für Ihre Mithilfe bei der Sauberhaltung unserer Marktgemeinde