Bekanntgaben Bauhofarbeiten
| - | Es müssen zwei abgestorbene Obstbäume an der Ortsverbindungsstraße Sachsbach-Kaudorf entfernt werden |
| - | Der Fußweg Bechhofen-Mühle bis Rottnersdorf ist nun vollständig neu gesplittet |
| - | Kanaleinbruch in der Rosenstraße wurde behoben |
| - | Weitere Sanierung der Friedhofsmauer in Bechhofen |
| - | Bankettbefestigung an der Ortsverbindungsstraße Thann-Selingsdorf wurde fertiggestellt |
Veröffentlichung der "Bechhofen App"
In seiner Sitzung vom 01.02.2023 hat der Marktgemeinderat die Einführung einer „Bürger-App“ als Erweiterung des Online-Angebotes der Gemeinde beschlossen. Seither wurde mit der Firma Hirsch & Wölfl GmbH, die auch die Website der Gemeinde betreibt, an der Entwicklung dieser App gearbeitet.
Die Arbeiten sind nun abgeschlossen, so dass ab sofort die „Bechhofen App“ im Google Play Store und im Apple App Store zum Download bereitsteht.
Die App ist mit unserem Internet-Auftritt verknüpft. Die Inhalte werden von dort gespeist und über diesen gepflegt. Besonders praktisch ist die Push-Funktion, mit der Nutzer über neue Inhalte und Veranstaltungen aktiv informiert werden.
Weitere Informationen gibt es außerdem auf der Homepage der Gemeinde unter: https://www.markt-bechhofen.de/rathaus-service/buergerservice/bechhofen-app
Bürgermeisterwahl: Terminvorschlag
Aufgrund der Wahl des bisherigen Bürgermeisters Helmut Schnotz in den Landtag wird eine Neuwahl des Bürgermeisters innerhalb von drei Monaten, gerechnet ab der Vereidigung im Landtag, fällig. Der Wahltermin wird vom Landratsamt Ansbach (Rechtsaufsichtsbehörde) festgelegt.
Nach Rücksprache mit der Rechtsaufsichtsbehörde soll von der Gemeinde ein Wahltermin innerhalb der Dreimonatsfrist vorgeschlagen werden.
Der Marktgemeinderat des Marktes Bechhofen beschließt, dass dem Landratsamt Ansbach, Sonntag, der 28. Januar 2024 als Wahltermin für die Bürgermeisterwahl vorgeschlagen werden soll.
Bürgermeisterwahl: Ernennung des Wahlleiters und des Stellvertreters
Für die Bürgermeisterwahl 2024 ist ein Wahlleiter zu bestimmen und durch den Gemeinderat zu bestellen.
Der Wahlleiter darf nicht:
| - | Bewerber oder Ersatzbewerber sein, |
| - | eine Aufstellungsversammlung geleitet haben, |
| - | Beauftragter / Stellvertreter eines Wahlvorschlags sein, |
| - | Wahl- bzw. Briefwahlvorsteher oder Mitglied eines Wahl- bzw. Briefwahlvorstandes sein. |
Der Gemeinderat des Marktes Bechhofen bestellt folgende Personen für das Amt des Wahlleiters und des Stellvertreters:
| Wahlleiterin: | Annette Rank |
| Stellvertreterin: | Helga Bunk |
Kommunale Verkehrsüberwachung; Überprüfung und Anpassung der Messstellen
Wie in der Vergangenheit bereits dargelegt, werden die Messstellen für die Überwachung und Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen im fließenden Verkehr einmal jährlich einer Überprüfung unterzogen. Dies ist im Gemeindegebiet derzeit gemeinsam mit der beauftragten Überwachungsfirma, der gGKVS mbH, der Fall.
In diesem Zusammenhang werden auch potenzielle neue Messstellen geprüft. Hierbei werden insbesondere Anregungen aus der Bevölkerung aufgegriffen und auf Ihre Umsetzbarkeit überprüft. Sobald diesbezüglich belastbare Zahlen vorliegen, werden diese dem Gremium präsentiert.
Bei den derzeit bestehenden Messstellen lag die Verstoßquote im letzten Jahr im Durchschnitt bei 6,72 %. Dies waren durchschnittlich 6,61 Verstöße je Stunde. Damit liegt die Gemeinde in einem Bereich, der eine Verkehrsüberwachung auch in Zukunft rechtfertigt. Spitzenreiter sind die Kirchenallee auf Höhe des Kindergartens in Großenried mit einer Verstoßquote von 22,57 % bzw. die Ortsdurchfahrt in Kleinried mit durchschnittlich 14,16 Verstößen je Stunde.
Zahlen zum ruhenden Verkehr stehen derzeit noch aus.
Kommunale Verkehrsüberwachung; Gegenüberstellung der bisherigen Einnahmen und Ausgaben
Durch die Kämmerei wurde eine interne Auswertung der Einnahmen und Ausgaben der kommunalen Verkehrsüberwachung, bezogen auf das Kalenderjahr 2023, erstellt.
Demnach ergibt sich für den Zeitraum von Januar 2023 bis zum Stichtag 17. Oktober 2023 ein Überschuss von rund 13.000,- € (fließender Verkehr und ruhender Verkehr).
Überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2018 bis 2020 und der Kasse des Marktes Bechhofen; Sachstandsbericht
Der aktuelle Prüfungsbericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes zu den Jahresrechnungen 2018 bis 2020 und der Kasse liegt zwischenzeitlich gemeinsam mit einer Stellungnahme der Verwaltung dem Landratsamt Ansbach zur Einsicht und Prüfung vor. Sobald die entsprechende Einschätzung des Landratsamtes Ansbach eingegangen ist, wird diese gemeinsam mit dem Bericht, wie vorgesehen, dem Gremium vorgelegt.
Antrag auf Gründung einer Kinderfeuerwehr bei der Freiwilligen Feuerwehr Wiesethbruck
Mit einem Schreiben vom 11.10.2023 beantragt die Freiwillige Feuerwehr Wiesethbruck die Zustimmung zur Gründung einer Kinderfeuerwehr.
Nach Art. 7 Abs. 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) können bei den Freiwilligen Feuerwehren für Minderjährige ab dem vollendeten 6. Lebensjahr Kindergruppen gebildet werden. Gemäß der Vollzugsbekanntmachung zu Art. 7 BayFwG können diese Kindergruppen sowohl als Teil der gemeindlichen Feuerwehr als auch als Teil des Feuerwehrvereins gebildet werden. Ein Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung der Gemeinde ist jedoch nur dann gewährleistet, wenn die Kindergruppe der gemeindlichen Feuerwehr zugeordnet und dem Wirkungskreis des Kommandanten unterstellt ist. Hierfür wäre ein förmlicher Beschluss des Marktgemeinderates erforderlich.
Gemäß der Vollzugsbekanntmachung zu Art. 7 BayFwG müssen die Kinder zudem in geeigneter, ihrem körperlichen und geistigen Entwicklungsstand entsprechender Form betreut und beaufsichtigt werden. Die Betreuer müssen über die hierfür erforderliche persönliche und fachliche Eignung verfügen. Dies wäre ausweislich des Antrags bei der Freiwilligen Feuerwehr Wiesethbruck der Fall.
Bei einem positiven Beschluss des Gemeinderates wären im nächsten Schritt eine Gründungsurkunde sowie eine Kinderfeuerwehr-Ordnung auszufertigen und die Kindergruppe beim Kreisbrandrat des Landkreises Ansbach zu melden.
Der Marktgemeinderat des Marktes Bechhofen stimmt der Gründung einer Kindergruppe nach Art. 7 Abs. 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes bei der Freiwilligen Feuerwehr Wiesethbruck als Teil der gemeindlichen Feuerwehr zu.
Radwegquerung der Staatsstraße bei Heinersdorf; Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung
Aus der Bürgerschaft wurde auf die Querungssituation für Radfahrer im Bereich der Staatsstraße 2221 auf Höhe Heinersdorf hingewiesen: Hier quert der die Staatsstraße begleitende Radweg die Straße. Es wurde angeregt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich aufgrund der potentiellen Gefahrensituation auf 70 km/h zu reduzieren.
Staatsstraßen befinden sich in der Baulast des staatlichen Bauamtes. Für diese sind die Landratsämter als untere Straßenverkehrsbehörde zuständig. Die endgültige Entscheidung über eine Geschwindigkeitsreduzierung obliegt somit diesen Behörden in Absprache mit der Polizei. Seitens der Gemeinde könnte eine Geschwindigkeitsreduzierung somit allenfalls - i.d.R. zusammen mit einer vor Ort durchzuführenden Verkehrsschau - beim Landratsamt Ansbach beantragt werden.
Derzeit ist an der betroffenen Stelle die Regelhöchstgeschwindigkeit außerorts von 100 km/h zulässig. Allerdings ist aus beiden Richtungen bereits jetzt das Warnzeichen Vz. 138 („Achtung Radfahrer“) in entsprechendem Abstand an der Staatsstraße angebracht. Die Radwegequerung befindet sich zum Kreisverkehr in einem Abstand, der aus Richtung Röttenbach kommend noch 100 km/h und aus Richtung des Kreisverkehrs kommend bei ausreichender Beschleunigung bereits 100 km/h ermöglicht.
Der Gemeinderat des Marktes Bechhofen befürwortet eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h für die Staatsstraße 2221 auf Höhe der Radwegquerung bei Heinersdorf, bis zum Kreisverkehr - ohne Geschwindigkeitsaufhebung. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag sowie einen Antrag auf Durchführung einer Verkehrsschau beim Landratsamt Ansbach als zuständiger Straßenverkehrsbehörde zu stellen.
Bauanträge
Bauantrag: Neubau einer Garage, Liebersdorfer Straße 10, Flurnr.: 575/5, Gemarkung Bechhofen, Bauherr: Paul Staudigel
Der Gemeinderat des Marktes Bechhofen stimmt dem Bauvorhaben, Neubau Garage auf dem Grundstück, Flurnr. 575/5, Gemarkung Bechhofen, Liebersdorfer Straße 10, Planverzeichnis 10/2023 zu.
Bauantrag: Umbau und bauliche Veränderung einer bestehenden Garage, Kallert 7, Flurnr.: 409, Gemarkung Kallert, Bauherr: Ströhlein Jürgen Rudolf
Der Gemeinderat des Marktes Bechhofen stimmt dem Bauvorhaben, Umbau und bauliche Veränderung einer bestehenden Garage auf dem Grundstück, Flurnr. 409, Gemarkung Kaudorf, Kallert 7, Planverzeichnis 54/2023 zu.
Bauantrag: Neubau Halle 1, 2 und Maschinenhalle, Flurnr.: 867, Am Ehinger Weg, Gemarkung Königshofen a. d. Heide, Bauherr: Herr Stefan Gundacker
Der Gemeinderat des Marktes Bechhofen stimmt dem Bauvorhaben, Neubau Halle 1, Halle 2 und Maschinenhalle auf dem Grundstück, Flurnr. 867, Gemarkung Königshofen a.d.Heide, Am Ehinger Weg, Planverzeichnis 53/2023 zu.
Verschiedenes
Des Weiteren richtete er das Wort an seine Gremiumsmitglieder, im Wahlkampf an ihren Eid zu denken und immer den Fokus auf das Wohl der Menschen zu richten. Er dankte allen herzlich und erinnerte, dass sie sich meist einig waren und nur dadurch so viel erreicht werden konnte.
Helmut Schnotz schloss seine Rede mit den Worten, dass er nun neue Wege gehen werde - aber die Brücke zu den alten Wegen immer bleiben würde. Die Marktgemeinde Bechhofen bleibe immer seine Heimat.
Der 2. Bürgermeister, Bernd Kober, ergriff im Anschluss das Wort, hielt eine Abschiedsrede für den scheidenden Bürgermeister und überreichte ihm einige kreative Geschenke.
Bürgermeister Schnotz bedankte sich für alle Worte und Geschenke und auch für die schöne Zeit.
Beschlüsse aus der nicht öffentlichen Sitzung, für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind:
Pachtvertrag Krummweiher; Pächter Angelverein Rotauge Bechhofen e. V.
Der Marktgemeinderat Bechhofen stimmt einer Pachtvertragsverlängerung mit dem Angelverein Rotauge Bechhofen für die vier Weiher (Krummweiher, Wegweiher 1 + 2 und Froschweiher) zu.
Vertrag über eine beschränkte, persönliche Dienstbarkeit mit der N-ERGIE, Flur Nr. 1644 u. 1645/1, Gemarkung Großenried
Von der N-ERGIE Netz GmbH wurden dem Markt Bechhofen ein Vertrag zur Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für die Verlegung eines 20kV Kabels auf dem Grundstück Flurnummer 1644 u. 1645/1, Gemarkung Großenried vorgelegt.
Die Firma N-ERGIE Netz GmbH beabsichtigt die Verlegung eines neuen Stromkabels von Aub nach Oberndorf.
Der Gemeinderat des Marktes Bechhofen stimmte dem Vertrag zu.
Grundstückstausch Flurnr.: 969 und 970 (Teilgrundstück) für Baugebiet Sachsbach
Der Gemeinderat des Marktes Bechhofen stimmt dem Grundstückstausch quadratmetergleich zu.
| - | der Verkauf des Grundstückes Fl.Nr. 490/15, Gem. Birkach |
| - | der Verkauf des Grundstückes Fl.Nr. 590, Gem. Thann, im Gegenzug für eine Teilfläche aus der Fl.Nr. 574, Gem. Thann |
| - | Pachtvertrag - Nachtrag - Krummweiher (Verlängerung um weitere 20 Jahre - bis 2054) |
| - | Erbbaurechtsvertrag, Fl.Nr. 119/12, Gem. Bechhofen |