Flurneuordnung Altmühl 3
Stadt Ornbau, Landkreis Ansbach
Gz. B-A7566-2385
Das Verfahren Altmühl 3 wird abgeschlossen (§ 149 Flurbereinigungsgesetz).
Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft Altmühl 3 sind abgeschlossen. Die Teilnehmergemeinschaft erlischt mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch beim Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken Philipp-Zorn-Straße 37, 91522 Ansbach (Postanschrift: Postfach 619, 91511 Ansbach) eingelegt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Hinweis:
Diese Schlussfeststellung kann innerhalb von vier Monaten nach dem Zeitpunkt dieser öffentlichen Bekanntmachung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Mittelfranken auf der Seite Projekte in Mittelfranken unter „Öffentliche Bekanntmachungen in Flurneuordnungen und Dorferneuerungen“ eingesehen werden.
(https://www.ale-mittelfranken.bayern.de/137283)