Übersicht Lage des Vorhabens (rot umrandet) ohne Maßstab
Ausschnitt Flurkarte mit Vorhaben und Geltungsbereich
Ausschnitt Flurkarte mit CEF Flächen (nicht maßstäblich)
gem. § 2 Abs. 1 BauGB und Billigung Vorentwurf sowie frühzeitige Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB bzw. § 4 Abs. 1 BauGB
Der Marktgemeinderat des Marktes Bechhofen hat in seiner Sitzung vom 22.06.2022 die Aufstellung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungs- plan und Vorhaben- und Erschließungsplans "Solarkraftwerk Bechhofen-Großenried" sowie die 6. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan in diesem Bereich im Parallelverfahren beschlossen.
In der Gemeinderatssitzung des Marktes Bechhofen vom 13.11.2024 wurden dazu die Vor- entwürfe des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan 1. Änderung „Solarkraftwerk Bechhofen-Großenried“ sowie die 6. Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich gebilligt und für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB be- stimmt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
Der Geltungs- bzw. Änderungsbereich der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst eine Teilfläche der Fl.Nr. 468, Gemarkung Liebersdorf. Das Plangebiet liegt östlich von Liebersdorf und schließt südlich an eine bestehende Photovoltaikfreiflächenanlage an (vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Solarkraftwerk Bechhofen-Großenried“). Die Lage und Abgrenzung ist aus den nachfolgenden Kartenausschnitten ersichtlich (maßstabslos).
Für den Eingriff durch die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarkraftwerk Bechhofen-Großenried" in den Lebensraum der Feldlerche sind 20.000 qm für die Herstellung von vier Feldvogelrevieren auf der TF Fl.Nr. 1375, Gmkg. Großenried, vorgesehen.
Davon werden 8.186 qm als externe Ausgleichsfläche gem. § 9 Abs. 1 BauGB dem o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplan "1. Änderung Solarkraftwerk Bechhofen-Großenried" zugeordnet.
Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes für eine Freiflächen-Photovoltaik- anlage innerhalb eines nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetzes „landwirtschaftlich be- nachteiligten Gebietes“, um dem Bedarf an erneuerbaren Energien zu entsprechen.
Es wird die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage geplant. Hierfür wird auf Ebene des Flächennutzungsplanes eine Sonderbaufläche gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO mit der Zweck- bestimmung „Freiflächen-Photovoltaik“ ausgewiesen.
Mit der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Rechtsgrundlage für den im Parallel- verfahren aufzustellenden Bebauungsplan 1. Änderung „Solarkraftwerk Bechhofen-Großen- ried“ geschaffen werden.
Die Vorentwürfe für die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Solarkraftwerk Bechhofen- Großenried“ und der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich in der Fas- sung vom 13.08.2024 bestehend aus Planblatt, Begründung, Umweltbericht und umweltrele- vanter Informationen sind in der Zeit vom
von Montag, den 19.12.2024 bis einschließlich
Montag, den 27.01.2025,
über die Homepage des Marktes Bechhofen (www.Bechhofen.de) unter dem Reiter „leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene veröffentlicht
sowie über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter: https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html veröffentlicht.
Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet eingestellt.
Die zu veröffentlichenden Unterlagen können alternativ im Rathaus des Marktes Bechhofen, Martin-Luther-Platz 1, 91572 Bechhofen) während der Besuchszeiten eingesehen werden von:
| Montag: | 8:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
| Dienstag: | 8:00 - 12:30 Uhr und nach vorheriger Terminvereinbarung |
| Mittwoch: | 8:00 - 12:30 Uhr (nachmittags geschlossen) |
| Donnerstag: | 8:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
| Freitag: | 8:00 - 12:30 Uhr (nachmittags geschlossen) |
Die Öffentlichkeit erhält hierdurch die Möglichkeit, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des überplanten Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen. Ferner hat die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Wünsche und Vorstellungen zu den Vorentwürfen können hierbei schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Solarkraftwerk Bechhofen-Großenried“ sowie der 6. Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufstellung der 1. Änderung des
Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Solarkraftwerk Bechhofen-Großenried“ sowie der 6. Änderung des Flächennutzungsplans in diesem im Bereich nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S.1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).