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Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Bechhofen
Ausgabe 25/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Aufstellungsbeschlusses

Ausschnitt Flurkarte mit Geltungsbereich

Ausschnitt Flurkarte mit Vorhaben

gem. § 2 Abs. 1 BauGB und Billigung Vorentwurf sowie frühzeitige Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB bzw. § 4 Abs. 1 BauGB

  • 10. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan
  • Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnungsplan sowie Vorhaben- und Erschließungsplan "Solarpark Großenried-Langweid"

Der Marktgemeinderat des Marktes Bechhofen hat in seiner Sitzung vom 22.06.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan sowie Vorhaben- und Erschließungsplan "Solarpark Großenried-Langweid“ und die 10. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan in diesem Bereich im Parallelverfahren beschlossen.

In der Gemeinderatssitzung des Marktes Bechhofen vom 13.11.2024 wurden dazu die Vorentwürfe des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „Solarpark Großenried-Langweid“ sowie die 10. Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich gebilligt und für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

Geltungs- und Änderungsbereich

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Fl.Nrn. 474, Gemarkung Mörlach, und 1180, Gemarkung Großenried. Er befindet sich westlich von Mörlach nördlich des Mörlachgraben.

Die Lage und Abgrenzung ist aus den nachfolgenden Kartenausschnitten ersichtlich (maßstabslos).

Übersicht Lage des Vorhabens ohne Maßstab

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage innerhalb eines nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetzes „landwirtschaftlich benachteiligten Gebietes“, um dem Bedarf an erneuerbaren Energien zu entsprechen.

Es wird die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage geplant. Hierfür wird auf Ebene des Flächennutzungsplanes eine Sonderbaufläche gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaik“ ausgewiesen.

Mit der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Rechtsgrundlage für den im Parallelverfahren aufzustellenden Bebauungsplan „Solarpark Großenried-Langweid“ geschaffen werden.

Die Vorentwürfe für den Bebauungsplanes „Solarpark Großenried-Langweid“ und der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich in der Fassung vom 13.08.2024 bestehend aus Planblatt, Begründung, Umweltbericht und umweltrelevanter Informationen sind in der Zeit vom

von Montag, den 19.12.2024 bis einschließlich

Montag, den 27.01.2025,

über die Homepage des Marktes Bechhofen (www.Bechhofen.de) unter dem Reiter „leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene veröffentlicht sowie über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter: https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html veröffentlicht.

Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet eingestellt.

Die zu veröffentlichenden Unterlagen können alternativ im Rathaus des Marktes Bechhofen, Martin-Luther-Platz 1, 91572 Bechhofen) während der Besuchszeiten eingesehen werden von:

Montag:

8:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag:

8:00 - 12:30 Uhr

und nach vorheriger Terminvereinbarung

Mittwoch:

8:00 - 12:30 Uhr (nachmittags geschlossen)

Donnerstag:

8:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag:

8:00 - 12:30 Uhr (nachmittags geschlossen)

Die Öffentlichkeit erhält hierdurch die Möglichkeit, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des überplanten Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen. Ferner hat die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Wünsche und Vorstellungen zu den Vorentwürfen können hierbei schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplanes „Solarpark Großenried-Langweid“ und der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Großenried-Langweid“ und der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Nur Flächennutzungsplan:

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S.1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Bechhofen, 02.12.62024 — (Siegel)

Sven Waidmann
Erster Bürgermeister