| Wahlhelfer werden in folgenden Positionen eingesetzt: | |
| 1. | Wahlvorsteher eines Stimmbezirks |
| 2. | Stellv. Wahlvorsteher eines Stimmbezirks |
| 3. | Schriftführer |
| 4. | Stellv. Schriftführer |
| 5. | Beisitzer |
| Anforderungen an Wahlhelfer: | |
| • | Mindestens 18 Jahre alt |
| • | Seit mindestens 3 Monaten die Wohnung bzw. Hauptwohnung in Bayern haben |
Die Auszählung der Kommunalwahl erfolgt am Sonntag und am Montag. Eine Bereitstellung für beide Tage ist Voraussetzung.
Bei einem Einsatz als Wahlhelfer erhalten Sie für die Wahltage ein Zehrgeld in Höhe von 70,- € für Sonntag und 50,- € für Montag.
Bei Interesse senden Sie uns gerne eine Mail an buergerbuero@markt-bechhofen.de.
Bitte geben Sie dabei Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und Telefonnummer an.
Für weitere Fragen zum Wahlhelferamt stehen wir Ihnen unter 09822/606-17 gerne zur Verfügung.