Vom 04.04.1985
Der Markt Bechhofen erlässt aufgrund der Art. 5 Abs. 1, Art. 7 Abs. 2 BayAbfG i. V. m. Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 GO folgende 7. Änderungssatzung:
Die Gebührensatzung für die öffentliche Abfallbeseitigung der Marktgemeinde Bechhofen vom 04.04.1985 (amtliches Mitteilungsblatt Nr. 7/1985) wird wie folgt geändert:
streiche § 5 Absatz 1:
Die Gebühr für die Ablagerung von selbstangelieferten Bauschutt und Erdaushub beträgt für pro angefangenem halben Kubikmeter 7,50 €.
Die Anlieferung außerhalb der geregelten Öffnungszeiten wird nach Aufwand zu einem Stundensatz von 15,00 € zusätzlich verrechnet.
setze § 5 Absatz 1:
Die Gebühr für die Ablagerung von selbstangeliefertem Bauschutt und Erdaushub beträgt für pro angefangenem halben Kubikmeter 12,50 €.
Die Anlieferung außerhalb der geregelten Öffnungszeiten wird nach Aufwand zu einem Stundensatz von 30,00 €/je angefangener Stunde zusätzlich verrechnet.
Diese Satzung tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft.
Bechhofen, den 19.11.2025