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Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Bechhofen
Ausgabe 26/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Am Bechhofer Weg südlich der Gunzenhausener Straße“ mit integriertem Grünordnungsplan

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.07.2025 die Aufstellung des Bebauungsplan „Am Bechhofer Weg südlich der Gunzenhausener Straße“ mit integriertem Grünordnungsplan beschlossen gemäß § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Maßgebend sind der Bebauungsplanvorentwurf „Am Bechhofer Weg südlich der Gunzenhausener Straße“ mit integriertem Grünordnungsplan mit Planzeichnung mit Textteil, örtlichen Bauvorschriften und Begründung vom 01.12.2025, gefertigt durch das Büro Manfred Jahnke, Freier Landschaftsarchitekt, Goethestr. 11, 74629 Pfedelbach. Weitere Bestandteile der ausgelegten Unterlagen sind:

Anlage 1

Umweltbericht vom 19.11.2025

Anlage 2

Relevanzprüfung zum Artenschutz vom 19.11.2025

Anlage 3

Baugrunderkundung, KP-Ingenieurgesellschaft für Wasser und Boden mbH vom 09.09.2025

Anlage 4

Verkehrsuntersuchung, Büro Planungsgesellschaft Stadt-Land-Verkehr GmbH vom 20.08.2025

Anlage 5

schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung, Büro Greiner Nr. 225074/2 vom 18.08.2025

Der Bebauungsplanvorentwurf wurde vom Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 10.12.2025 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich umfasst ca. 2,07 ha.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes einschl. Erschließung liegt am südöstlichen Ortsrand von Bechhofen und beinhaltet das Grundstück Fl. Nr. 1069 und Teilflächen der Grundstücke Fl. Nr. 1071,1068,1072,1074/2,1070 und 1070/1 der Gemarkung Birkach in der Gemeinde Bechhofen.

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 2,07 ha. Davon sind ca. 80 % Ackerflächen und ca. 20 % Verkehrsflächen.

Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:

Im Norden durch die ST 2220 mit anschließenden Wald- und Ackerflächen sowie einem Gewerbegebiet

Im Osten durch landwirtschaftliche Flächen

Im Süden durch eine ehemalige Kläranlage mit anschließenden landwirtschaftlichen Flächen

Im Westen durch eine bestehende Wohnbebauung.

Ziel und Zweck der Planung

Geplant ist der Bau eines Verbrauchermarktes mit einer Verkaufsfläche bis zu 1.200 m², eines Backshops mit Cáfebereich mit bis zu 200 m² Verkaufsfläche und eines Getränkemarktes mit einer Verkaufsfläche bis zu 800 m² und deren Erschließung auf einer Grundstücksfläche von ca.11.190 m²

Weiter ist die Ausweisung eines Mischgebietes mit einer Grundstücksfläche von ca. 3.243 m² geplant.

Umweltbezogene Informationen

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wurde zu den Belangen des Umweltschutzes für das Planverfahren eine Umweltprüfung durchgeführt.

Der Umweltbericht enthält folgende Informationen und Aussagen:

Übergeordnete Planungen- und Umweltbelange

Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile (Bestandsanalyse der Schutzgüter Mensch, Pflanzen und Tiere, Boden, Wasser, KIima/Luft, Landschaftsbild und Erholung Kultur und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

Anlagenbedingte, baubedingte, und betriebsbedingte Wirkfaktoren und Auswirkungen der Planung auf Schutzgüter

Alternative Planungsmöglichkeiten

Naturschutzfachliche Eingriffsermittlung

Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie Ausgleichsmaßnahmen

Naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen

Nachfolgende umweltbezogene Informationen sind in der artenschutzrechtlichen Prüfung enthalten:

Tierökologisch relevante Elemente Einschätzung zu Potenziellen Vorkommen planungsrelevanter Artengruppen

Vorkommen von Vogelarten und Fledermäusen

Nachfolgende umweltbezogene Informationen sind im Geotechnischen Bericht enthalten:

Bodenkenndaten/Bodenklassen, Hydrogeologische Verhältnisse, Wasserhaltung/Bauwerksabdichtung Straßen-/Kanalbau, Baugruben und Böschung, Gründung.

Der Planvorentwurf mit Begründung kann gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) in der Zeit vom 07.01.2026 bis 09.02.2026 im Rathaus des Marktes Bechhofen, Martin-Luther-Platz 1, 91572 Bechhofen, zu den allgemeinen Dienstzeiten zur Unterrichtung eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich, per E-Mail oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Eine Bekanntmachung über die Behandlung der vorgebrachten Äußerungen während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Gemeinderat ist gemäß den Vorschriften des BauGB nicht vorgesehen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Das Ergebnis der Behandlung der vorgebrachten Stellungnahmen im Marktrat wird den Betroffenen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nach Abschluss des Verfahrens mitgeteilt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter – https://www.markt-bechhofen.de veröffentlicht.

Zeitgleich werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann über die Öffentlichkeitsbeteiligung unterrichtet und zur Äußerung bzw. Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Bechhofen, den 10.12.2025
Sven Waidmann
Erster Bürgermeister

Planausschnitt Geltungsbereich (nicht maßstabsgetreu):