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Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Bechhofen
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Zuschussrichtlinien 2023

1.

Sanierung von Gebäuden und Außenanlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gemeinnützige Zwecke

Folgende neue Richtlinien wurden festgelegt:

a)

Zuschusshöhe 10 %, maximal 5.000,00 €

b)

Ein Zuschuss unter 200,00 € wird nicht ausbezahlt.

c)

Die Anrechnung der Eigenleistung wird auf einen Prozentsatz von 30 % der belegbaren Ausgaben begrenzt

d)

Die Eigenleistung wird mit dem Stundensatz für ehrenamtliche Helfer abgerechnet werden

e)

Nur ein Zuschussantrag pro Jahr und Einrichtung

2.

Neubau und Generalinstandsetzung von Gebäuden und Außenanlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gemeinnützige Zwecke

Der Markt Bechhofen stellt den gleichen Betrag wie der Landkreis Ansbach für Generalinstandsetzungen zur Verfügung.

3.

Anschaffung von Rasenmähern für das Mähen öffentlicher Flächen

Folgende neue Richtlinien wurden festgelegt:

a)

Rasenmäher  —  100% bis zu 1.000 €

b)

Rasentraktoren:  —  2/3, max. 5.000 €

c)

Rasentraktoren erst ab einer zu pflegenden Grünfläche von 1.000 qm

d)

Eine Anschaffung in 10 Jahren

4.

Grünflächenpflege (mit Bolzplatzflächen)

a)

Grünflächen  —  0,30 €/qm

b)

Bepflanzte Fläche  —  1,00 €/qm

c)

Für die Bolzplatzflächen werden in der Abrechnung max. 1.500 qm pro Bolzplatz berücksichtigt.

5.

Denkmalpflegerische Maßnahmen

Der Markt Bechhofen stellt den gleichen Betrag wie der Landkreis Ansbach für denkmalpflegerische Maßnahmen zur Verfügung.

6.

Private Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung

Bezuschussung im Rahmen

1.

Vorgaben durch die Regierung von Mittelfranken für die Städtebauförderung oder

2.

durch eigene Satzungsgebung

7.

Anschaffung von beweglichen Gegenständen für kulturelle, soziale oder gemeinnützige Zwecke

a)

Spielgeräte Kindergärten  —  1/3

b)

Sportgroßgeräte ab 1.000 € - ausgenommen lebende  — 10 %

c)

Andere Gegenstände  —  10 %

d)

Mindestzuschusssumme  —  200,00 €

e)

Höchstzuschusssumme  —  5.000,00 €

f)

Es kann jährlich nur ein Zuschussantrag gestellt werden.

8.

Überregionale Veranstaltungen

a)

Entscheidung im Einzelfall

b)

Unter Anrechnung der Bauhofleistungen ohne Pflichtaufgaben wie Straßensperrungen