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Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Bechhofen
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Aus gegebenem Anlass weisen wir erneut darauf hin, dass Müllablagerungen neben Altkleidercontainern oder Wertstoffinseln (Glas / Metall) verboten sind! Neben einer Verunstaltung des Ortsbildes können wilde Ablagerungen Ungeziefer, wie zum Beispiel Ratten, anziehen und so auch zu Gesundheitsgefährdungen führen. Bitte entsorgen Sie Ihren Müll ordnungsgemäß und vermeiden Sie so unnötigen Ärger!

Wir weisen außerdem darauf hin, dass wilde Müllablagerungen eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mehrere tausend Euro Bußgeld sowie die Bezahlung der entstandenen Entsorgungskosten nach sich ziehen können.

Vielen Dank für Ihre Vernunft!