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Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Bechhofen
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung 2023

  1. Der Gemeinderat des Marktes Bechhofen hat am 01.02.2023 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen in der Zeit vom 09.03.2023 bis 16.03.2023 in der Gemeindeverwaltung Bechhofen – Zimmer 11 – innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit (Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung und § 4 Abs. 2 der Bekanntmachungsverordnung).
  2. Das Landratsamt Ansbach hat mit Schreiben vom 22.02.2023 zur Haushaltssatzung 2023 die rechtsaufsichtliche Genehmigung abgegeben.
  3. Die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 wird hiermit wie folgt bekannt gemacht:

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Bechhofen folgende Haushaltssatzung des Marktes Bechhofen (Landkreis Ansbach) für das Haushaltsjahr 2023

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt, er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  12.755.570 € und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  6.360.000 € ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von 616.000 € vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Hinsichtlich der Hebesätze wird auf die Hebesatzsatzung des Marktes Bechhofen vom 18.06.2009 verwiesen.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000.000 € festgesetzt.

§ 6

entfällt

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft

Bechhofen, 23.02.2023  —  Markt Bechhofen

Schnotz
1. Bürgermeister