Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Bechhofen folgende Haushaltssatzung des Marktes Bechhofen (Landkreis Ansbach) für das Haushaltsjahr 2023
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt, er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 12.755.570 € und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 6.360.000 € ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von 616.000 € vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Hinsichtlich der Hebesätze wird auf die Hebesatzsatzung des Marktes Bechhofen vom 18.06.2009 verwiesen.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000.000 € festgesetzt.
§ 6
entfällt
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft