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Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Bechhofen
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bitte lassen Sie kein mitgebrachtes Spielzeug auf den Spielplätzen zurück

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Kinderspielplätze sind besonders geschützte Räume, die einer strengen Kontrolle und strengen Vorgaben unterliegen. So ist es aus Sicherheitsgründen u.a. auch verboten, mitgebrachtes Spielzeug auf den Spielplätzen zurückzulassen, da dieses nicht für öffentliche (Spiel-)Plätze zugelassen ist. Das Spielzeug kann insbesondere aufgrund der Verschluckgefahr zu einer tödlichen Falle für Kinder werden. Hierauf weist auch der TÜV ausdrücklich hin.

Selbstverständlich darf auch weiterhin Spielzeug auf Spielplätze selbst mitgebracht werden. Dieses darf jedoch immer nur unter entsprechender Aufsicht benutzt werden und muss mit Verlassen des Spielplatzes wieder mitgenommen werden.

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!