Titel Logo
Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Bechhofen
Ausgabe 4/2024
Kommunalunternehmen Bechhofen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Abbuchung durch das Kommunalunternehmen Markt Bechhofen (KMB)

Das KMB weist darauf hin, dass nur die laufenden Wasser- und Kanalgebühren mit der erteilten Einzugsermächtigung eingezogen werden. Die betreffenden Bescheide enthalten einen Hinweis, dass der zu zahlende Betrag abgebucht wird, wenn eine Einzugsermächtigung vorliegt.

Einmalig zu zahlende Beträge, wie z.B. Ausbau- und Ergänzungsbeiträge und sonstige Rechnungen werden grundsätzlich nicht abgebucht. Eine Abbuchung dieser Rechnungen wäre nur möglich, wenn dem KMB jeweils für die betreffende Rechnung eine Einzugsermächtigung erteilt wird.