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Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Bechhofen
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Die Gemeindekasse weist darauf hin, dass nur die laufend wiederkehrenden Steuern und Abgaben, wie z.B. Grundsteuer, Hundesteuer, Gewerbesteuer usw. mit dem uns erteilten, gültigen SEPA-Lastschriftmandat abgebucht werden.

Sollte uns kein gültiges SEPA-Mandat vorliegen, können wir keine Lastschriften vornehmen.

Einmalig zu zahlende Beträge, wie z.B. Herstellungsbeiträge, Bauhofabrechnungen, Bauschuttabrechnungen usw. werden grundsätzlich nicht abgebucht.