Die Gemeindekasse weist darauf hin, dass nur die laufend wiederkehrenden Steuern und Abgaben, wie z.B. Grundsteuer, Hundesteuer, Gewerbesteuer usw. mit dem uns erteilten, gültigen SEPA-Lastschriftmandat abgebucht werden.
Sollte uns kein gültiges SEPA-Mandat vorliegen, können wir keine Lastschriften vornehmen.
Einmalig zu zahlende Beträge, wie z.B. Herstellungsbeiträge, Bauhofabrechnungen, Bauschuttabrechnungen usw. werden grundsätzlich nicht abgebucht.