Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 21.02.2024 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Ortsteil Mörlach im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB beschlossen. In gleich Sitzung wurde der Entwurf gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB geschlossen.
Anlass der Planung sind konkrete Bauvorhaben, die den bisherigen Festsetzungen widersprechen.
Die Bebauungsplanänderung dient der Anpassung der Erschließungssituation. Die damals festgesetzten Verkehrsflächen wurden bisher bedarfsgerecht nur teilweise umgesetzt. Die Verlegung der Ortsdurchfahrtsgrenze der Kreisstraße AN 55 ermöglicht eine Erschließung direkt von der bestehenden Ortsstraße.
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches wird mit dem Änderungsverfahren angepasst. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 60, 60/2, 1/2 und Teilflächen der Fl.-Nrn. 1/1, 59, 60/1, 20/4 und 503 der Gemarkung Mörlach und hat eine Größe von ca. 9.950 m². Durch die Neuordnung des Gebietes wird der räumliche Geltungsbereich um ca. 3.200 m² verkleinert.
Mit der 1. Änderung sollen neben der Anpassung der Erschließung und die damit verbundene Anpassung des Geltungsbereichs, die Geschossigkeit und die Gestaltungsfestsetzungen angepasst werden.
Der Geltungsbereich ist in folgendem Planausschnitt (unmaßstäblich) dargestellt:
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Ortsteil Mörlach mit Begründung (Stand 21.02.2024) ist vom
25.03.2024 bis einschließlich 26.04.2024
im Internet auf der Homepage des Markt Bechhofen (www.Bechhofen.de) unter dem Reiter „leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen im gleichen Zeitraum die Unterlagen im Rathaus des Markt Bechofen, Bauamt, Martin-Luther-Platz 1, 91572 Bechhofen während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist elektronisch übermittelt bzw. schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Ortsteil Mörlach unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Ortsteil Mörlach nicht von Bedeutung ist.
Da es sich bei der Änderung um eine Maßnahme zur besseren Bebaubarkeit von Innenbereichsflächen handelt, erfolgt diese im beschleunigten Verfahren, bei dem die Vorschriften des § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) zur Anwendung kommen. Dabei wird gem. Abs. 3 von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Des Weiteren kann auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB verzichtet werden.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.