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Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Bechhofen
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Bei erneuter Ausstellung einer Geburtsurkunde ist immer das Standesamt des Geburtsortes zuständig. Eine Beantragung beim aktuellen Wohnsitzstandesamt ist nicht möglich.

Des Weiteren dürfen Geburtsurkunden nicht beglaubigt werden. Es ist immer eine Ausfertigung der Urkunde beim Geburtsstandesamt anzufordern.

Die Beantragung kann in der Regel persönlich, schriftlich oder online erfolgen.