Der Marktgemeinderat Bechhofen hat in der Sitzung vom 13.03.2024 die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IV „Hinterm Dorf“ beschlossen.
Geltungsbereich der Änderung (Lageplan)
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. IV, 7. Änderung befindet sich in Königshofen, Gebiet Königshofen Nord "Hinterm Dorf".
Von der Änderung sind die Grundstücke mit den Flurnummern 304, 304/1, 304/2, 305, 305/1, 305/2, 305/3, 305/4, 305/5, 305/6, 305/7, 305/8, 305/8, 306/1, 306/4, 306/5, 306/6 der Gemarkung Bechhofen sowie die Grundstücke mit den Flurnummern 116/10, 116/34, 122, 122/1, 122/2, 122/3, 123, 123/11 der Gemarkung Königshofen betroffen.
Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan, der als Anlage zum Aufstellungsbeschluss, Bestandteil des Beschlusses ist. Die betroffenen Grundstücke sind im Lageplan umrandet dargestellt.
Der räumliche Geltungsbereich der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IV „Hinterm Dorf“ kann im Rathaus des Markt Bechhofen, Martin-Luther-Platz 1, 91572 Bechhofen während der allgemeinen Öffnungszeiten von:
| Montag: | 8:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
| Dienstag: | 8:00 - 12:30 Uhr und nach vorheriger Terminvereinbarung |
| Mittwoch: | 8:00 - 12:30 Uhr (nachmittags geschlossen) |
| Donnerstag: | 8:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
bzw. auf der Homepage des Marktes Bechhofen (www.Bechhofen.de) unter dem Reiter „leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene eingesehen werden.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Ziel der Bebauungsplanänderung ist, das in der rechtskräftigen Fassung festgesetzte Mischgebiet (MI) gem. § 6 BauNVO in ein Wohngebiet (WA) gem. § 4 BauNVO zu ändern, um hier eine sinnvolle, bedarfsgerechte Wohnnutzung, auf teilweise ungenutzten Flächen im Innenbereich zu ermöglichen. Der Umgebungsbebauung entsprechend sollen hier Einfamilien- oder Doppelhäuser zulässig werden.
Verfahrensart
Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung), nach § 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB aufgestellt.
Hinweise
Zur Sicherung der Planung wurde eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB erlassen.