Aufgrund der winterlichen Wetterlage der letzten Wochen weist die Gemeinde auf das Verbot hin, Schnee und Eis auf öffentliche Straßen abzulagern.
Dadurch wird der Verkehr gefährdet und behindert.
Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass der gemeindliche Winterdienst die Straßen entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung und Priorität räumt und streut.
Durchgangsstraßen und Schulwege werden vorrangig behandelt, Nebenstraßen und Wohnwege entsprechend nachrangig.
Wir bitten um Verständnis und Beachtung.
Die vollständige Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung der Marktgemeinde Bechhofen kann unter https://www.markt-bechhofen.de/rathaus-service/buergerservice/ortsrecht-satzungen-verordnungen eingesehen werden.