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Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Bechhofen
Ausgabe 7/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

an öffentlichen Straßen, Feld-, Flur- und Waldwegen bitte zurückschneiden

Anpflanzungen an öffentlichen Straßen und Wegen verschönern das Landschafts- und Ortsbild. Sie können aber auch die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs beeinträchtigen, wenn sie nicht regelmäßig auf das erforderliche Maß zurückgeschnitten werden.

Eigentümer und Besitzer entsprechender Anpflanzungen sind deshalb verpflichtet, diese soweit zurückzuschneiden, dass das unten dargestellte Lichtraumprofil entsteht. Dürre Bäume bzw. Äste müssen entfernt werden.

An Straßeneinmündungen und Straßenkreuzungen sowie im Bereich von Innenkurven müssen ausreichende Sichtverhältnisse gewährleistet sein, deshalb dürfen hier Gehölze eine Höhe von 80 cm, gemessen von der Fahrbahnoberkante, nicht übersteigen.

Auch Feld-, Flur- und Waldwege müssen auf das untenstehende Lichtraumprofil zurückgeschnitten werden.

Lichtraumprofil

Reinigung der Geh- und Radwege sowie der Fahrbahnen

Zur Erfüllung Ihrer Reinigungspflicht haben Sie die Geh- und Radwege und die Fahrbahnen wöchentlich einmal zu kehren und den Kehricht, Schlamm oder sonstigen Unrat zu entfernen und von Gras und Unkraut zu befreien.