Das Feldgeschworenengremium Bechhofen hat in seiner letzten Sitzung Herrn Erwin Hofmann als Siebener der Gemarkung Bechhofen nachgewählt.
Er rückt als Ersatz für den im Januar verstorbenen Hans Beck nach.
Die Vereidigung erfolgte im Rahmen der Gemeinderatssitzung.
Für das Neubaugebiet „An der Pfaffenlach“ in Großenried wurden vier neue Pilzleuchten bestellt. Für den westlichen Teil von Kleinried wurden drei Pilzleuchten als Ersatz beauftragt. Die Bruttokosten betragen:
| Kleinried, 3 LED-Pilzleuchten | 6.477,06 Euro |
| Großenried, 4 LED-Pilzleuchten | 10.885,62 Euro |
Die Marktgemeinde Bechhofen hat sich für die Bundesförderung „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (Sanierung der Turnhalle in Bechhofen) beworben. Insgesamt wurden beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung 990 Projektskizzen eingereicht. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 14.12.2022 die Förderung von 148 kommunalen Projekten beschlossen. Leider wurde das Vorhaben des Marktes Bechhofen nicht ausgewählt.
Im Jahr 2023 werden die Schöffen an den Amts- und Landgerichten für die Amtsperiode 2024 bis 2028 gewählt. Die Wahlen werden an den Amtsgerichten durch einen unabhängigen Wahlausschuss durchgeführt. Hierfür müssen die Gemeinden den Amtsgerichten geeignete Personen vorschlagen.
Gemäß Nr. 1.5 der Schöffenbekanntmachung muss der Markt Bechhofen dem Amtsgericht Ansbach mindestens 5 Personen vorschlagen. Hierfür wurde im Amtsblatt und auf der Homepage ein Aufruf zur Bewerbung von geeigneten Personen für die Vorschlagsliste vorgenommen. In der Folge sind insgesamt 13 Bewerbungen eingegangen, so dass die o.g. Mindestbewerberzahl erreicht wurde. Über die Vorschlagsliste musste der Gemeinderat Beschluss fassen. Gemäß Ziffer 7.2 der Schöffenbekanntmachung ist für die Aufnahme von Personen in die Liste die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Gemeinderates erforderlich, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder. Die Vorschlagsliste wurde vom Marktgemeinderat des Marktes Bechhofen einstimmig beschlossen. Das Gremium einigte sich, die Auswahl, gegebenenfalls die Verringerung der Bewerber, dem Amtsgericht zu überlassen.
Das Grundstück mit der Flur-Nr. 314/23 Gemarkung Liebersdorf wurde zu den Standardbedingungen verkauft.
Der Marktgemeinderat des Marktes Bechhofen stimmt dem in der Gemeinderatssitzung neu formulierten Grundsatzbeschluss zu.
Dieser lautet:
„Der Markt Bechhofen verlängert zum Zeitpunkt des Erwerbs keine Bauverpflichtung.
Über eine Verlängerung wird im begründeten Einzelfall durch den Marktgemeinderat entschieden. Eine Verlängerung erfolgt vorerst um 2 Jahre und bei zusätzlichem Bedarf um maximal weitere 2 Jahre. Jede Verlängerung muss separat schriftlich beantragt werden.“