Mit Schreiben vom 22.02.2023 wurde die rechtsaufsichtliche Genehmigung des LRA Ansbach für den gemeindlichen Haushalt 2023 und für die Kreditaufnahme in Höhe von 616.000 € erteilt.
Im Zuge der Stellungnahme wurde die finanzielle Lage des Marktes Bechhofen als stabil bezeichnet.
Bürgermeister Helmut Schnotz informierte das Gremium über folgende Punkte:
| - | Straßenbeleuchtungsanlage Kleinried |
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| Derzeit werden von der N-Ergie Stromleitungen erneuert und in diesem Zuge wurden drei alte Betonlampen ausgetauscht. |
| - | Großenried Fußwege |
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| Der Fußweg beim neuen Kindergarten (an der Siedlung) und der Fußweg zur Kirche werden mit neuen Straßenlampen ausgestattet. |
| - | Fußweg Wieseth-Fischhaus |
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| Ebenso wird der Fußweg von der Wieseth zum Fischhaus, wie das Bauausschuss-Gremium dies gewünscht hat, nun wieder ordentlich hergestellt. |
| - | Kraftstoffpauschale |
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| In den letzten Jahren hat lediglich eine Feuerwehr eine Kraftstoffpauschale bekommen. |
In Zukunft soll jede Feuerwehr, die mit einem Traktor zu Übungen und Einsätzen fährt, eine Kraftstoffpauschale von 50 Euro bekommen.
Freiwillige Feuerwehr Wiesethbruck:
| - | Der Marktgemeinderat des Marktes Bechhofen bestätigte Herrn Jörg Schuster, wohnhaft Wiesethbruck 32, 91572 Bechhofen als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Wiesethbruck. |
| - | Der Marktgemeinderat des Marktes Bechhofen bestätigt Herrn Stefan Soldner, wohnhaft Voggendorf 62, 91572 Bechhofen als stellvertretenden Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Wiesethbruck. Der Lehrgang „Gruppenführer“ ist innerhalb eines Jahres nachzuweisen. Der Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ ist innerhalb von zwei Jahren nachzuweisen. |
| - | Der Marktgemeinderat des Marktes Bechhofen bestätigt Herrn Jürgen Hahn, wohnhaft Albert-Schweitzer-Str. 7, 91572 Bechhofen als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Königshofen a.d. Heide. |
| - | Der Marktgemeinderat des Marktes Bechhofen bestätigt Herrn Matthias Meyer, wohnhaft An der Nutzung 6, 91572 Bechhofen als stellvertretenden Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Königshofen a.d. Heide. Der Lehrgang „Gruppenführer“ ist innerhalb eines Jahres nachzuweisen. Der Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ ist innerhalb von zwei Jahren nachzuweisen. |
8. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Bechhofen und Vorhabensbezogener Bebauungsplan "Sonnenkraft Königshofen" Förmliche Beteiligung
Behandlung der Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB sowie der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.2 BauGB.
Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum Entwurf der 8. FNP-Änderung und zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sonnenkraft Königshofen“, jeweils in der Fassung vom 14.12.2022, im Rahmen der förmlichen öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen entsprechend den Ausführungen abgewogen.
Der Gemeinderat des Marktes Bechhofen stimmt den Abwägungsvorschlägen - einschließlich der Ergänzung eines Zeitraumes für die Durchführung der Bodenbearbeitung auf den CEF-Flächen und der Ergänzung der Hinweise bzgl. des Wasserschutzgebietes, zu.
Der Gemeinderat des Marktes Bechhofen beschließt die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung in der Fassung vom 15.03.2023 und stellt hiermit die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes fest.
Gemäß § 6 Abs. 1 BauGB bedarf die 8. Flächennutzungsplanänderung der Genehmigung des Landratsamtes Ansbach.
Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird die 8. Flächennutzungsplanänderung wirksam.
Der Gemeinderat des Marktes Bechhofen beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Sondergebiet „Sonnenkraft Königshofen“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 15.03.2023 als Satzung.
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist der Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Mit der Bekanntmachung tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan in Kraft.
Bauantrag: Nutzungsänderung einer Scheune in eine Kfz-Werkstatt, Kaudorf 9, Flurnr.: 20, Gemarkung Kaudorf, Bauherr: Stefan Schwarz
Der Gemeinderat des Marktes Bechhofen stimmt dem Bauvorhaben, Nutzungsänderung einer Scheune in eine Kfz-Werkstatt auf dem Grundstück, Flurnr. 20, Gemarkung Kaudorf, Nähe Kaudorf 9 zu.
Bauantrag: Anbau an das bestehende Wohnhaus mit Carport, Liebersdorfer Straße 56, Flur-Nr.: 590/9, Gemarkung Bechhofen, Bauherrn: Scherer Christian und Birgit
Der Gemeinderat des Marktes Bechhofen stimmt dem Bauvorhaben, Anbau an das bestehende Wohnhaus mit Carport auf dem Grundstück, und der Befreiung von der Baugrenze Flurnr. 590/9, Gemarkung Bechhofen, Liebersdorfer Straße 56 zu.
Bauvoranfrage-Überarbeitet: Neubau Einfamilienhaus, Ecke Ziegeleistraße / Leuksstraße, Flurnr.: 534/7, Gemarkung Bechhofen, 91572 Bechhofen, Bauherrn: Fam. Krüger, Henning
Der Gemeinderat des Marktes Bechhofen stimmt der Bauvoranfrage, Neubau Einfamilienhaus auf dem Grundstück, Flurnr. 534/7, Gemarkung Bechhofen, Nähe Ziegeleistraße zu.
Bauantrag: Neubau Wohnhaus mit sechs Wohneinheiten, Schloßstraße, Flurnr.: 215/34, Gemarkung: Bechhofen, Bauherr: Dell Viktor
Der Gemeinderat des Marktes Bechhofen stimmt dem Bauvorhaben, Neubau eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohneinheiten auf dem Grundstück, Flurnr. 215/34, Gemarkung Bechhofen, Nähe Schloßstraße zu.
Bauantrag: Abbruch Carport und Neubau Garage, Sachsbach 49, Flurnr.: 53, Gemarkung Sachsbach, Bauherr: Lisa Kirchdörfer
Der Gemeinderat des Marktes Bechhofen stimmt dem Bauvorhaben, Abbruch Carport und Neubau einer Garage auf dem Grundstück, Flurnr. 53, Gemarkung Sachsbach, Sachsbach 49 zu.
Bürgermeister Schnotz informierte, dass dies grundsätzlich wieder möglich sei, wenn die Dorfgemeinschaft das wünscht.
Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben:
Härtefallförderung Gemeinde Bechhofen RZWas2018, Sanierung der Trinkwasserleitung
Das Wasserwirtschaftsamt Ansbach erlässt folgenden Bewilligungsbescheid:
Für das Vorhaben der Gemeinde Bechhofen Härtefallförderung RZWas2018, Sanierung der Trinkwasserleitung werden dem genannten Zuwendungsempfänger, Kommunalunternehmen Markt Bechhofen, Martin-Luther-Platz 1, 91572 Bechhofen, Zuweisungen des Freistaat Bayern in Höhe von 1.047.839,00 Euro bewilligt.
Nachtrag zum Städtebaulichen Vertrag vom 25.10.2022 zwischen dem Markt Bechhofen und Sonnenkraft Königshofen GmbH & Co. KG
Es wird noch ein Nachtrag zum Städtebaulichen Vertrag vom 25.10.2022 geschlossen.
Darin wird geregelt, dass noch ein Haftungsausschluss gegenüber den Waldeigentümern der Flurnummer 462 und Flurnummer 617 der Gemarkung Königshofen mit dem Vorhabensträger vereinbart wird.
Nutzungsvereinbarung Markt Bechhofen - Evang.-Luth. Kirchengemeinde Königshofen
Der Markt Bechhofen überlässt das gemeindliche Grundstück, Flur-Nummer 932, Gem. Königshofen, der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Königshofen zur kostenlosen Nutzung für den Kindergarten. Die bisherige Vereinbarung ist ausgelaufen.
Der Gemeinderat des Marktes Bechhofen stimmt der Nutzungsvereinbarung zwischen dem Markt Bechhofen und der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Königshofen zu
Wegebenutzungs- und Leitungsrechtsvertrag Deutsche Funkturm, Fl.Nr. 757 und 610/1, Gem. Königshofen
Die Firma DFMG Deutsche Funkturm GmbH plant die Errichtung einer Funkübertragungsstelle auf dem Grundstück Fl.Nr. 689, Gemarkung Meierndorf. Das Grundstück soll über die Fl.Nr. 757 und 601/1 Gemarkung Königshofen erreicht werden. Die Verlegung von Telekommunikations- und Stromleitungen, soll ebenfalls über die Grundstücke des Marktes Bechhofen erfolgen.
Hierzu benötigt die DFMG ein Wegebenutzungs- und Leitungsrecht in Form einer Dienstbarkeit für die o.g. Grundstücke, welche dem Markt Bechhofen gehören.
Der Gemeinderat stimmt der Eintragung der Dienstbarkeit zugunsten der DFMG Deutsche Funkturm GmbH zu.