Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Marktgemeinde Bechhofen folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird festgesetzt
im Verwaltungshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben auf — 13.147.300 €
und im Vermögenshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben auf — 7.562.600 €
Für das Haushaltsjahr 2024 sind über die fortgeltenden Kreditermächtigungen hinaus neue Kreditermächtigungen in Höhe von 2.987.900 € erforderlich.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
Hinsichtlich der Hebesätze wird auf die Hebesatzsatzung des Marktes Bechhofen in der derzeit gültigen Fassung verwiesen.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000.000,00 € festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Kämmerei der Marktgemeinde Bechhofen zur Einsichtnahme aus.