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Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Bechhofen
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Zum 01.04.2024 ist das neue Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis in Kraft getreten. Diesbezüglich weisen wir darauf hin, dass gemäß § 5 des Gesetzes der Konsum von Cannabis unter anderem in folgenden Bereichen verboten ist:

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In unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Achtung: Dies betrifft in aller Regel auch Veranstaltungen wie z.B. die jetzt anstehenden Maibaumfeste!

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In Schulen und in deren Sichtweite

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Auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite

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In Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite

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In öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite

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In Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr

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Innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite

Mit „Sichtweite“ im Sinne des Gesetzes ist ein Umkreis von 100 Meter gemeint.