Zum 01.04.2024 ist das neue Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis in Kraft getreten. Diesbezüglich weisen wir darauf hin, dass gemäß § 5 des Gesetzes der Konsum von Cannabis unter anderem in folgenden Bereichen verboten ist:
| - | In unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Achtung: Dies betrifft in aller Regel auch Veranstaltungen wie z.B. die jetzt anstehenden Maibaumfeste! |
| - | In Schulen und in deren Sichtweite |
| - | Auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite |
| - | In Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite |
| - | In öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite |
| - | In Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr |
| - | Innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite |
Mit „Sichtweite“ im Sinne des Gesetzes ist ein Umkreis von 100 Meter gemeint.