Ab dem 1. Januar 2025 können Kinder und Jugendliche mit Vollendung des siebten (statt bisher zehnten) Lebensjahres in Bayern ohne Jugendfischereischein angeln. Möglich macht dies das „Zweite Modernisierungsgesetz“, das vom bayerischen Landtag verabschiedet wurde.
Künftig dürfen alle Kinder und Jugendlichen ab sieben Jahren in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers selbst angeln – ganz ohne bürokratische Hürden. Minderjährige benötigen nun lediglich einen Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer und die Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers. Das bisherige Antragsverfahren sowie Verwaltungsgebühren entfallen.