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Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Bechhofen
Ausgabe 8/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Ordnungsgemäße Entsorgung von Hundekotbeuteln

Aus aktuellem Anlass weist die Gemeinde darauf hin, dass Hundekotbeutel ausschließlich in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern oder über den eigenen Restmüll zu entsorgen sind. In den vergangenen Wochen wurde vermehrt festgestellt, dass gefüllte Hundekotbeutel unsachgemäß in der Natur, auf Gehwegen, in Grünanlagen oder sogar neben Abfallbehältern abgelegt wurden.

Dieses Verhalten stellt nicht nur eine erhebliche Beeinträchtigung des Ortsbildes dar, sondern kann auch hygienische und ökologische Probleme verursachen.

Insbesondere liegen gelassene gefüllte Beutel zersetzen sich nur sehr langsam und tragen zur Umweltverschmutzung bei.

Die Gemeinde bittet daher alle Hundehalterinnen und Hundehalter eindringlich, ihrer Verantwortung nachzukommen und die Hinterlassenschaften ihrer Tiere ordnungsgemäß zu beseitigen und die verwendeten Beutel korrekt zu entsorgen.

Bitte tragen Sie durch Ihr umsichtiges Verhalten zu einem sauberen und lebenswerten Ortsbild bei.

Zuwiderhandlungen können geahndet werden.