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Bergener Vachendorfer Gemeindenachrichten
Ausgabe 1/2024
Verwaltungsgemeinschaft Bergen
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2024 VG HHSatzung

Haushaltssatzung und Haushaltsplan

der Verwaltungsgemeinschaft Bergen, Landkreis Traunstein, für das Haushaltsjahr 2024

Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 durch die Verwaltungsgemeinschaft Bergen, Bekanntmachung der Satzung und Hinweis auf die Auslegung.

I.

Aufgrund der Art. 8 Abs. 2 Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VGemO) in Verbindung mit Art. 10 Abs. 2 VGemO und Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Bergen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt;

Er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.768.030 EUR

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

70.500 EUR

ab.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden nicht festgesetzt.

§ 4

a) Umlage des Verwaltungshaushalts

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 1.436.598 € festgesetzt. Die Umlage wird nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden vom 30.06.2022 bemessen und auf 211,14021 € je Einwohner festgesetzt.

b) Umlage des Vermögenshaushalts

Die Höhe des nicht gedeckten Finanzbedarfs von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird auf 0 € festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000 EUR festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Bergen, den 11.12.2023, Verwaltungsgemeinschaft Bergen

gez.
Stefan Schneider, Gemeinschaftsvorsitzender

II.

Vorstehende Haushaltssatzung wurde von der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Bergen am 27.11.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen und vom

Landratsamt Traunstein mit Schreiben vom 05.12.2023 (Geschäftszeichen 3.20-941-230005) rechtsaufsichtlich gewürdigt. Sie wird hiermit ausgefertigt und amtlich bekannt gemacht.

III.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Geschäftsstunden im Rathaus Bergen, Hochfellnstr. 14, Zimmer 8, zur Einsicht gem. Art. 10 Abs. 1 Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VGemO), Art. 65 Abs. 3 und Art. 26 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 1 der Bekanntmachungsverordnung, öffentlich auf.