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Bergener Vachendorfer Gemeindenachrichten
Ausgabe 12/2023
Gemeinde Bergen
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2023 HHSatzung VÖ-Text Amtsblatt

der Gemeinde Bergen, Landkreis Traunstein, für das Haushaltsjahr 2023

Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 durch die Gemeinde Bergen, Bekanntmachung der Satzung und Hinweis auf die Auslegung.

I.

Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Bergen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  13.286.490 EUR

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  6.272.980 EUR

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions- Förderungsmaßnahmen wird auf 1.600.000 EUR

festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a.

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)  —  360 v.H.

b.

für die Grundstücke (B)  —  360 v.H.

2.

Gewerbesteuer  —  350 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltplan wird auf 1.500.000 EUR festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltsatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Bergen, den 24.05.2023
gez.
Stefan Schneider
1. Bürgermeister

II.

Vorstehende Haushaltssatzung wurde vom Gemeinderat Bergen am 20.04.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen. Das Landratsamt Traunstein hat mit Bescheid vom 16.05.2023, Geschäftszeichen 2.22-941-220007, den Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen genehmigt (Art. 71 Abs. 2 GO). Die Haushaltssatzung wird hiermit ausgefertigt und amtlich bekannt gemacht.

III.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Geschäftsstunden im Rathaus Bergen, Hochfellnstr. 14, Zimmer 8, zur Einsicht gem. Art. 65 Abs. 3 und Art. 26 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 1 der Bekanntmachungsverordnung, öffentlich auf.