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Bergener Vachendorfer Gemeindenachrichten
Ausgabe 12/2023
Gemeinde Bergen
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Wem

SPD Bergen entwickelt Forderungen zur aktuellen Wasserdiskussion

Kaum eine andere Frage hat die Landespolitik in der letzten Zeit so sehr beschäftigt wie diese: Noch vor wenigen Monaten wollte die Landesregierung den Schutz des Tiefengrundwassers zugunsten gewerblicher Zwecke lockern. In Bayern sind Grundwassernutzungen immer noch kostenfrei, der Wassercent soll – wenn überhaupt - erst später kommen. Im Altmühltal wurde vor Jahren gegen den Rat der Fachbehörden - aufgrund politischer Einflussnahme - die Förderung von Tiefengrundwasser für einen Mineralwasserhersteller genehmigt. Und wir in Bergen haben mit der Fa Adelholzener auch unsere Erfahrungen gemacht: Da wird seit Jahren das Mineralwasser, das bei uns aus dem Tiefengrundwasser gepumpt wird, zum größeren Teil nicht in Flaschen gefüllt sondern zum Flaschenspülen genutzt. Wichtige Untersuchungsergebnisse über das Alter des Tiefengrundwassers und Fördermengen aus den einzelnen Tiefbrunnen werden nicht herausgegeben sondern zu Betriebsgeheimnissen erklärt.

Das kann nicht ohne politische Konsequenzen bleiben und man stellt sich wirklich die Frage: Wem gehört eigentlich das Wasser? Die SPD Bergen hat sich in der letzten Zeit wiederholt mit der Frage beschäftigt, wie die Interessen der Allgemeinheit gegen einen allzu sorglosen Umgang mit dem immer knapper werdenden Grundwasser durchgesetzt werden können. Dabei sind die folgenden Forderungen herausgekommen, die SPD-Vorsitzender und Landtagskandidat Sepp Parzinger an die SPD-Fraktion im Landtag weiter geleitet hat:

Das weitere Absinken der Grundwasserstände muss verhindert werden.

Grundwasser gehört der Allgemeinheit. Die kostenfreie Nutzung von Grundwasser muss auch in Bayern ein Ende haben. Der Wassercent muss sofort kommen.

Tiefengrundwasser genießt absoluten Schutz und darf ausschließlich für öffentliche Nutzungen, als eiserne Reserve und in streng limitierten Umfang für Mineralwasser gefördert werden.

Öffentliche Trinkwasser-Nutzungen aus dem oberflächennahen Grundwasser müssen im jeden Fall Vorrang vor privaten insbesondere gewerblichen Nutzungen haben.

Vor jeder Genehmigung von zusätzlichen Nutzungen muss der Nachweis geführt werden, dass die Grundwasserneubildung mindestens so hoch ist wie die beabsichtigten Fördermengen.

Der Nachweis der Nachhaltigkeit muss – so wie die Statik bei Bauwerken durch einen Prüfstatiker geprüft wird – durch einen unabhängigen Zweit-Gutachter bestätigt werden.

Ökologische Kriterien müssen absoluten Vorrang vor ökonomischen Interessen haben.

Im Falle einer negativen wasserwirtschaftlichen Bewertung einer zusätzlichen Nutzung darf in keinem Fall über die Fachbeurteilung hinweg eine „politische Entscheidung“ zugunsten eines privaten Vorhabens durchgesetzt werden.

Tiefengrundwasser darf in keinem Fall für Zwecke genutzt werden, für die auch oberflächennahes Grundwasser oder aufbereitetes Oberflächenwasser genutzt werden kann. Bestehende Nutzungen, die diesem Grundsatz zuwiderlaufen, sind umgehend durch eine alternative Wasserversorgung zu ersetzen. Die Fördermengen von Tiefengrundwasser müssen entsprechend reduziert werden.

Die Erlaubnis für die Förderung von Tiefengrundwasser darf in jedem Fall nur in einem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung erteilt werden. Zusammen mit der Erlaubnis müssen fortlaufende Untersuchungen im Tiefengrundwasser zur Grundwasserneubildung, über das Alter und etwaige Verunreinigungen angeordnet werden, die zu veröffentlichen sind.

Auch braucht es ein Überwachungsprogramm des oberflächennahen Wasserkreislaufes, in dem Klimadaten, Abflussmengen, Quellschüttungen, Grundwasserpegelstände Verdunstungs- und Versickerungsmengen etc. laufend überprüft werden.

Jede Erlaubnis sollte auf max. 10 Jahre befristet werden und muss jederzeit widerrufbar sein.

Nutzungsentgelte für Grundwasserentnahmen sollten gestaffelt werden. Ansteigend von Trinkwassergewinnung über landwirtschaftlich Nutzung, gewerbliche Nutzung bis hin zur Getränkeherstellung. Die Mittel sind für Zwecke des Natur- und Wasserschutzes zu verwenden

Sepp Parzinger wird diese Forderungen im übrigen auch noch im SPD-Landesvorstand als Antrag einbringen.