der Verwaltungsgemeinschaft Bergen, Landkreis Traunstein, für das Haushaltsjahr 2023
Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 durch die Verwaltungsgemeinschaft Bergen, Bekanntmachung der Satzung und Hinweis auf die Auslegung.
I.
Aufgrund der Art. 8 Abs. 2 Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VGemO) in Verbindung mit Art. 10 Abs. 2 VGemO und Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Bergen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;
Er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 1.591.830 EUR
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 90.000 EUR
ab.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden nicht festgesetzt.
§ 4
a) Umlage des Verwaltungshaushalts
Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 1.224.370 € festgesetzt. Die Umlage wird nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden vom 30.06.2021 bemessen und auf 181,6571 € je Einwohner festgesetzt.
b) Umlage des Vermögenshaushalts
Die Höhe des nicht gedeckten Finanzbedarfs von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird auf 0 € festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
II.
Vorstehende Haushaltssatzung wurde von der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Bergen am 21.11.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen und vom
Landratsamt Traunstein mit Schreiben vom 13.12.2022 (Geschäftszeichen 2.22-941-220007) rechtsaufsichtlich gewürdigt. Sie wird hiermit ausgefertigt und amtlich bekannt gemacht.
III.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Geschäftsstunden im Rathaus Bergen, Hochfellnstr. 14, Zimmer 8, zur Einsicht gem. Art. 10 Abs. 1 Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VGemO), Art. 65 Abs. 3 und Art. 26 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 1 der Bekanntmachungsverordnung, öffentlich auf.