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Bergener Vachendorfer Gemeindenachrichten
Ausgabe 21/2023
Gemeinde Bergen
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Bürgerinitiative und Geschäftsführer an einem Tisch

Konstruktiver Informationsaustausch im Bergener Gemeinderat

Bergen(tb) – Sachlich und detailliert trugen in der Sondersitzung des Bergener Gemeinderats Vertreter der Bürgerinitiative „Unser Bergener Wasser“ sowie die Geschäftsleitung der Adelholzener Alpenquellen, Peter Lachenmeir den momentanen Sachstand zum Stand Wasserrechtsentnahmeantrag und diskutierten anschließend mit den Gemeinderäten. Sehr diszipliniert verhielten sich die vielen Zuhörer im Sitzungssaal.

Grund dieser Sondersitzung, so Bürgermeister Stefan Schneider, sei die Bitte der Bürgerinitiative den Gemeinderat über ihren Wissenstand zur Wasserrechtsentnahme zu informierten, gewesen. Er erklärte, dass in diesem Verfahren zur Genehmigung von Tiefengrundwasser, dass im Jahr 2025 aufläuft und neu beantragt werden muss, auch die Gemeinde als Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme abgeben müsse. Hierzu werden im Vorfeld Informationen benötigt. „Als Gemeinderat sind wir souverän“, betonte der Rathauschef.

Bürgerinitiative verwies auf Erfolge

Wie der Sprecher der BI Dieter Berlitz informierte, habe das Landratsamt im Juni Leitlinien festgelegt, die bei der Neubeantragung der Tiefengrundwasserentnahme berücksichtigt werden müssen. Dies sei ein Erfolg der Bürgerinitiative. Demzufolge werde keine wasserrechtliche Gestattung ausgesprochen, die über das Maß der bereits jetzt möglichen Fördermenge an Tiefengrundwasser hinausgehe. Zudem werde ein verpflichtendes Monitoring vorgeschrieben. Laut Berlitz sei dies nicht neu, denn bei der letzten Genehmigung durch diese Pflicht ebenfalls gefordert, nur gab es keine Berichte hierzu. Die Untersuchung, so Berlitz betreffen nicht nur die Mengen an Wasser, sondern auch das Alter des Wassers und die chemische Zusammensetzung. Im Weiteren legte das Landratsamt fest, dass Tiefengrundwasser nicht als Brauchwasser verwendet werden darf. Notwendiges Prozesswasser müsse über das Leitungswasser bezogen werden. Schließlich wurde entschieden, dass das Genehmigungsverfahren nur mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werde. Berlitz fügte an, dass auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung verlangt werde. Laut Berlitz verlange die Behörde damit auch einen Bericht, welche Auswirkungen die Tiefenwasserentnahme haben kann, wie die Folgen reduziert werden und ebenso müssen Alternativen hinsichtlich der Entnahme von Tiefengrundwasser für die Prozessnutzung geprüft werden. Des Weiteren informierte Berliz über die Möglichkeiten der Beteiligung von Gemeinde und Bürgern im weiteren Verfahren. „Wir wollen Adelholzen nicht den Hahn zudrehen. Wir wollen sicherstellen, dass die Nutzung keine negativen Auswirkungen auf das Trinkwasser, auf die privaten Brunnen und auf das Wasser auf den Almen und im Weißachental hat“, betonte Berlitz. Drei zentrale Forderungen habe die Bürgerinitiative. So sei der Nachweis zu führen, dass nicht mehr Tiefengrundwasser entnommen werde als nachkomme und es keinen Zusammenhang mit den Grundwasserpegel im Bereich der Weißachen und Auswirkungen auf private Brunnen gebe. Letztlich sprach Berlitz das Problem des Prozesswassers gewonnen aus Tiefengrundentnahme an. Wiederholt habe man versucht eine Wasserbilanz zu bekommen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung müsse, so Berlitz nicht nur im Bereich Moosen sondern auch auf den Bereich Weißachen ausgedehnt werden. Zum Prozesswasser fügte Berlitz noch an, dass 60 Prozent des gewonnenen Tiefengrundwasser als Prozesswasser genutzt werde und nur 30 Prozent in die Flasche gelangen. „Wenn sich für Adelholzen Prozesswasseralternativen ergeben, bieten sich Lösungen für alle“, so Berlitz. Das Abpumpen von Tiefengrundwasser würde dann reduziert.

Peter Lachenmeir informierte über den Status des Wasserrechtsantrags, der sich verzögert habe. Bei einer Verfahrensdauer von sechs bis neun Monaten bleibe noch Zeit. Laut Lachenmeir müssen die rechtlichen Anforderungen erfüllt werden und die vier Leitlinien des Landratsamts und dessen Umsetzung im Antrag beschrieben werden. Auf Grund dessen verschiebe sich die Antragstellung. Auch sei ein Vorspann mit Erklärung für den Antrag in Arbeit und es werde zudem ein „public- dialog Portal aufgebaut. „Wir werden den Antrag freiwillig veröffentlichen“, versprach Lachenmeir. Zur Umweltverträglichkeitsprüfung betonte er, dass diese fertig gewesen sei, nun aber eine Vollprüfung durchgeführt werde, was gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. „Wir wollen maximale Transparenz“, so der Geschäftsleiter. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung brauche Zeit. Auch erklärte er, dass der Brunnen eins Adelholzen nicht mit Trinkwasser versorgen könne und die Mengen, die benötigt werden im kommunalen Umfeld nicht bereitgestellt werden können. Entnommen werden 1,1 Millionen Kubikmeter Tiefengrundwasser, zulässig wären 1,59 Millionen. Damit liegt die Firma weit unter der erlaubten Menge. Laut Lachenmeir regeneriert sich der Wasserkreislauf und es resultieren keine Nachteile für das Grundwasser. Man halte das Schonungsgebot ein. Die Wasserhaushaltsbilanzen liegen vor. Das Unternehmen macht zudem Pegelmessungen. Alle Entnahmepumpen werden dann abgeschaltet. Es zeigt sich dabei, dass der Wasserstand auf den Urpegelstand zurückgehe und dies sei ein Zeichen, dass das Wasservorkommen nicht übernutzt werde.

Laut Lachenmeir, werde das Unternehmen zwei Wasserrechte beantragen, eines zur Entnahme von Mineralwasser und eines zur Entnahme von Trinkwasser. Hierdurch wolle man das kostbare Tiefengrundwasser schonen. Nach dem Konzept sollen die Brunnen 3 und 4 auf Staudach-Egerndacher Gebiet für die Gewinnung von Prozesswasser und die Brunnen 1,2,5 und 6 zur Mineralwassergewinnung genutzt werden. Hierfür müssen Ideen entwickelt werden und technische Möglichkeiten geschaffen werden. Dies benötige Zeit und man brauche Übergangsfristen, so Lachenmeir. Die Brunnen 3 und 4 schütten sulfathaltiges Wasser, das ohne Aufbereitung nicht genutzt werden kann. Zum Prozesswasser erklärte der Geschäftsführer, dass man nicht irgendein Wasser verwenden könne. „Das reinste Produkt muss in eine reine Flasche, die mit reinstem Wasser gespült wird“. In der komplexen Zertifizierung werde dies vorgeschrieben. „Das ist keine Willkür, aber es gibt keine Alternativen“. Zum neuen Brunnen 6 berichtete er, dass dieser nicht der Förderung von mehr Wasser diene, sondern ein redundantes System aufgebaut werde und damit eine Ausfallsicherung der anderen Brunnen, wenn diese saniert werden müssen.

Es bestehen keine hydraulischen Zusammenhänge zwischen Entnahme Tiefengrundwasser und Grundwasser, betonte er. Die Messstellen weisen keine Schwankungen auf. Auch wurden freiwillig drei weitere Messstellen errichtet.

Klaus Frank (Grüne Liste) fragte, wer das hydraulische System überwache. Laut Lachenmeir, übernehmen dies der Geologe sowie andere Sachverständige. Bürgermeister Stefan Schneider fragte Christian Nebl, Sachgebietsleiter im Landratsamt, ob ein zweites, von einem unabhängigen Fachmann erstelltes Gutachten notwendig sei, oder ob das Wasserwirtschaftsamt zuständig ist. Die Anträge, so Nebl, werden beim Landratsamt eingereicht. Dieses prüft die Anträge mit den eigenen Sachverständigen und entscheidet nicht aufgrund von erbrachten Gutachten. Das Wasserwirtschaftsamt habe Experten, Ingenieure, die sich mit den Fragestellungen auskennen“, so Nebl. „Ein weiteres privates zweites Gutachten ist verfahrenstechnisch nicht notwendig. Das Wasserwirtschaftsamt ist die entscheidende Instanz“, betonte Nebl. Auf die Frage von Anton Rechenmacher, welche Daten über Pegelstände nicht herausgegeben wurden, erklärte Berlitz, dass Pegelmessungen gemacht wurden, um das Alter des Tiefengrundwassers zu erkennen. Diese Untersuchungen habe die BI nicht erhalten. Eine Altersbestimmung sei wichtig, um eine Überforderung zu erkennen. Nebl erklärte, dass eine Steigerung der Entnahmemenge nicht zugelassen werde. Es werden entsprechende Nachweise, ob eine Übernutzung stattgefunden habe und werde, vom Unternehmen gefordert. Nach aktuellem Stand der Prüfung habe keine Übernutzung stattgefunden und es seien auch keine Auswirkungen auf die oberen Wasserstockwerke erkennbar. Auf Anfrage von Annemarie Funke (CSU) betonte Nebl, dass die Leitlinien den Sorgen der Bevölkerung Rechnung tragen. Das verpflichtende Monitoring diene der Überwachung. Nebl erklärte weiter, dass zudem die Öffentlichkeit einbezogen und eine öffentliche Auslegung veranlasst werde. Zum Prozesswasser, dass nicht mehr aus dem Tiefengrund kommen soll, informierte Nebl, dass hier nicht die Sorge der Überlastung des Tiefengrundwasser oder einer Auswirkung auf die oberen Stockwerke zugrunde liege, sondern vielmehr darauf verwiesen werde, wie besonders wertvoll Tiefengrundwasser sei und damit schonend umgegangen werden müsse. Dies sei eine Herausforderung für das Unternehmen Adelholzen mit seinen sehr komplexen Betriebsabläufen und Produktionsstraßen und erfordere technische Umrüstung. Folglich sei eine Übergangserlaubnis notwendig, denn diese technische Umrüstung sei nicht bis 2025 zu bewältigen.

Fragen der Gemeinderäte wurden beantwortet

Sabine Babl (Grüne Liste) betonte, dass der Gemeinderat kein Fachgremium sei und folglich auf Transparenz und Information angewiesen ist. Sie fragte, wer in die Pflicht genommen werden, wenn jemand behaupte, dass er aufgrund der Aktivitäten von Adelholzen kein Wasser mehr habe. Beeinträchtigungen auf das Oberflächenwasser seien nicht zu beobachten, so Nebl. Welche Handhabe es gebe, wenn in drei bis vier Jahren eine Quelle nicht mehr schüttet, wollte sie wissen. Laut Nebl ist dann das Landratsamt und das Wasserwirtschaftsamt der erste Adressat. Wer die Wassermengen prüft, wollte Andreas Auer (Grüne Liste) wissen. Gemäß Nebl teilt das Unternehmen entsprechend der Eigenüberwachung die Entnahmemenge dem Landratsamt mit. Was sich die BI vom Gemeinderat wünsche, wollte Toni Rechenmacher wissen. „Wir wollen das die Gemeinde die Interessen der Einwohner wahrnimmt und eine präzise Stellungnahme abgibt und legen einen großen Wert auf die Aussagen des Landesamts für Umwelt“, so Berlitz. Bürgermeister Schneider betonte, dass sich der Rat seiner Verantwortung für die Bürger und zukünftigen Bürger bewusst sei und Trinkwasser das allerhöchste Gut sei. Man müsse aber auch auf die Betriebe achten. Auf die Frage nach dem aktuellen Monitoring, berichtete Geologe Dr. Karl-Heinz Koeppen, dass das Messnetz seit 2015 erweitert wurde, das Wasser in verschiedenen Stockwerken hinsichtlich Wasserstand, Temperatur und Leitfähigkeit gemessen werde und diese Daten dem Wasserwirtschaftsamt auf Abruf vorgelegt werden. Seit 2015 wurde das Monitoring weiterentwickelt. Ob Möglichkeiten bestehen, das Prozesswasser zu reduzieren, fragte Georg Gehmacher (CSU). Laut Lachenmeir sei die Firma damit beschäftigt und konnte dies bereits bewerkstelligen. So wurden früher für einen Liter Mineralwasser zwei Liter Prozesswasser benötigt. Das konnte auf 1,3 Liter reduziert werden. Letztlich wurde noch nach den Werkserweiterungsplänen. Laut Lachenmeir werde daran gearbeitet. Frühesten Ende des Jahres könne der Plan vorgelegt werden. Bürgermeister Schneider verwies auf die Planungshoheit der Gemeinde und forderte frühzeitige Informationen. tb