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Bergener Vachendorfer Gemeindenachrichten
Ausgabe 23/2023
Gemeinde Bergen
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Soziale Bürgerhilfe Bergen-Vachendorf e.V. aktuell

Zu diesem wichtigen Thema veranstaltete die soziale Bürgerhilfe Bergen-Vachendorf e. V. einen Vortrag und Diskussionsabend im Rudolf-Alexander-Schröder Haus in Bergen. Die Referentin des Abends Rosemarie Frank wurde unterstützt von

RA Christian Schlosser. Sie erklärten allgemeinverständlich wie eine wirkungsvolle Vollmacht oder Verfügung aussehen soll, bzw. was diese beinhalten sollte. Wie umfangreich eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung gestaltet ist, wurde anhand von Beispielen und einer Broschüre, herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz, aufgezeigt.

Es war ein Hauptanliegen der Referentin den Zuhörern zu vermitteln, dass mit diesen Vollmachten oder Verfügungen das Selbstbestimmungsrecht jedes einzelnen umfassend gesichert wird. Man kann mit diesen Vollmachten genau bestimmen, in welchen Bereichen man vertreten werden, oder die weitere medizinische Behandlung verlaufen soll, wenn der Vertretungsfall (z. B. Unfall oder schwere Krankheit) eintritt.

Diesbezüglich wurden vom interessierten Publikum viele Fragen gestellt, welche auch alle beantwortet werden konnten.

Die persönliche Vollmacht steht über der gerichtlichen Betreuung. Bestimmen Sie also über sich selbst! Am besten schon ab Ihrem 18. Lebensjahr!

Für weitere Informationen zu diesem Thema steht Ihnen gerne unser Sozialbüro Donnerstags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr zur Verfügung, oder Sie vereinbaren einen Termin unter 08662-4177114 (AB).

Zu diesem für jeden wichtigen Thema veranstaltete die soziale Bürgerhilfe Bergen-Vachendorf e. V. einen Vortrag und Diskussionsabend im Rudolf-Alexander-Schröder Haus in Bergen. Die Referentin des Abends Rosemarie Frank wurde unterstützt von

RA Christian Schlosser. Sie erklärten allgemeinverständlich wie eine wirkungsvolle Vollmacht oder Verfügung aussehen soll, bzw. was diese beinhalten sollte. Wie umfangreich eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung gestaltet ist, wurde anhand von Beispielen und einer Broschüre, herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz, aufgezeigt.

Es war ein Hauptanliegen der Referentin den Zuhörern zu vermitteln, dass mit diesen Vollmachten oder Verfügungen das Selbstbestimmungsrecht jedes einzelnen umfassend gesichert wird. Man kann mit diesen Vollmachten genau bestimmen, in welchen Bereichen man vertreten werden, oder die weitere medizinische Behandlung verlaufen soll, wenn der Vertretungsfall (z. B. Unfall oder schwere Krankheit) eintritt.

Diesbezüglich wurden vom interessierten Publikum viele Fragen gestellt, welche auch alle beantwortet werden konnten.

Die persönliche Vollmacht steht über der gerichtlichen Betreuung. Bestimmen Sie also über sich selbst! Am besten schon ab Ihrem 18. Lebensjahr!

Für weitere Informationen zu diesem Thema steht Ihnen gerne unser Sozialbüro Donnerstags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr zur Verfügung, oder Sie vereinbaren einen Termin unter 08662-4177114 (AB).

Zu diesem für jeden wichtigen Thema veranstaltete die soziale Bürgerhilfe Bergen-Vachendorf e. V. einen Vortrag und Diskussionsabend im Rudolf-Alexander-Schröder Haus in Bergen. Die Referentin des Abends Rosemarie Frank wurde unterstützt von

RA Christian Schlosser. Sie erklärten allgemeinverständlich wie eine wirkungsvolle Vollmacht oder Verfügung aussehen soll, bzw. was diese beinhalten sollte. Wie umfangreich eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung gestaltet ist, wurde anhand von Beispielen und einer Broschüre, herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz, aufgezeigt.

Es war ein Hauptanliegen der Referentin den Zuhörern zu vermitteln, dass mit diesen Vollmachten oder Verfügungen das Selbstbestimmungsrecht jedes einzelnen umfassend gesichert wird. Man kann mit diesen Vollmachten genau bestimmen, in welchen Bereichen man vertreten werden, oder die weitere medizinische Behandlung verlaufen soll, wenn der Vertretungsfall (z. B. Unfall oder schwere Krankheit) eintritt.

Diesbezüglich wurden vom interessierten Publikum viele Fragen gestellt, welche auch alle beantwortet werden konnten.

Die persönliche Vollmacht steht über der gerichtlichen Betreuung. Bestimmen Sie also über sich selbst! Am besten schon ab Ihrem 18. Lebensjahr!

Für weitere Informationen zu diesem Thema steht Ihnen gerne unser Sozialbüro Donnerstags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr zur Verfügung, oder Sie vereinbaren einen Termin unter 08662-4177114 (AB).

KF