an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes (Runde 4)
Das Eisenbahn-Bundesamt startet am 20. November 2023 die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung. Bis zum 2. Januar 2024 können sich Kommunen an der Lärmaktionsplanung (Runde 4) beteiligen.
In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung besteht die Möglichkeit, sich umfassend zum Entwurf des Lärmaktionsplans (Runde 4) sowie zum Verfahren der Lärmaktionsplanung und der Öffentlichkeitsbeteiligung zu äußern. Der Entwurf zum Lärmaktionsplan steht Ihnen auf der Beteiligungsplattform laermaktionsplanung-schiene.de zur Verfügung.
Jede Kommune kann sich einmal beteiligen. Bitte leiten Sie die Aufforderung zur Beteiligung deshalb an die zuständige Person weiter, falls Sie nicht dafür verantwortlich oder zur Teilnahme berechtigt sind.
Um sich als Vertretung einer kommunalen Verwaltung in Bayern zu beteiligen, folgen Sie bitte diesem Link: www.laermaktionsplanung-schiene.de/kommunalbeteiligung
Zum Anmelden verwenden Sie bitte das Passwort:
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WICHTIG! Bitte verhindern Sie, dass der Zugang und das Passwort verbreitet, veröffentlicht und/oder vervielfältigt werden. Der Zugang dient lediglich Ihrer Beteiligung als Kommune.
Bitte beachten Sie: Für die Bürgerinnen und Bürger gibt es eine gesonderte Beteiligung.
Kontakt
Eisenbahn-Bundesamt, Referat 53, Umgebungslärmkartierung, Lärmaktionsplanung und Geoinformation, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn
E-Mail: umgebungslaerm@eba.bund.de
Internet: laermaktionsplanung-schiene.de