Der erste Schnee ist gefallen und lockt die WintersportlerInnen hinaus in die Natur und auf die achentaler Berge. Da unsere Naherholungsgebiete aber zugleich wichtige Lebensräume bedrohter Tierarten sind, die insbesondere im Winter einer Beachtung bedürfen, sind im Geigelsteingebiet Ruhezonen ausgewiesen, die von Anfang Dezember bis Ende Mai nicht betreten werden dürfen. Abseits der Winterruhezonen sind zahlreiche Tourenmöglichkeiten zum Skitourengehen und Schneeschuhwandern vorhanden.
Hier geht es nicht darum, als vermeintlicher Spaßverderber grundlose (Komplett)Verbote auszusprechen, sondern es sei an die Verantwortung des Einzelnen appelliert, die wertvolle Natur zu schützen und zu erhalten. Für ein Miteinander und Nebeneinander von Mensch und Natur.
Damit die seltenen Vögel (vorrangig Birkhuhn und Auerhahn) am Geigelstein eine Überlebenschance haben, steht daher die Besucherlenkung an erster Stelle. FreizeitsportlerInnen sollen das Gebiet weiterhin erleben dürfen und verstehen, warum bestimmte Bereiche nicht zugänglich sind. Ziel ist eine Rücksichtnahme anstelle eines Verbots unter Einhaltung wichtiger Verhaltensregeln:
Auf den Routen bleiben!
An Betretungsverbote halten!
Bitte nur Tagsüber ins Gelände! (in der Nacht und Dämmerung sind die Tiere besonders störanfällig)
Bitte respektieren Sie die ausgewiesenen Schutzzonen, um die Tiere nicht durch unnötige Störungen zu gefährden.
Häufige Störungen vertreiben die Tiere aus ihren präferierten Winterquartieren, in denen sie sich vor Fressfeinden schützen und zugleich ihren ohnehin schon niedrigen Energiehaushalt mit dem kargen Nahrungsangebot auffüllen. Unnötiger Stress und die damit verbundene negative Energiebilanz führen so zwangsläufig zu einer Schwächung der Tiere bis hin zum Tod durch Verhungern (LfU Bayern).
Die Einhaltung der Betretungsregelungen wird daher im Naturschutzgebiet von Naturschutzwächtern und Polizisten der Alpinen Einsatzgruppe in Zusammenarbeit mit der Gebietsbetreuung Achental kontrolliert. Auch in dieser Wintersaison 23/24 wird es wieder Einsätze geben.
Wenn diese Regeln eingehalten werden, steht dem Schneevergnügen nichts im Weg. Denn „die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet“ (Matthias Claudius) – oder mit anderen Worten: Auch die Freiheit hat ihre Grenzen – sonst ist des einen Freud schnell des anderen Leid.