Wer einen über vier Monate alten, der Gemeinde noch nicht gemeldeten Hund hält, muss ihn unverzüglich bei der Gemeinde Bergen (Zimmer Nr. 11) anmelden.
Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt das Steueramt ein Hundezeichen aus. Dieses ist zeitlich auf die Meldedauer im Gemeindebereich Bergen begrenzt.
| Die Hundesteuer beträgt | |
| • für den ersten Hund | 80,-- €, |
| • für jeden weiteren Hund | 120,-- €. |
Der Hundehalter hat den Hund unverzüglich bei der Gemeinde abzumelden, wenn er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, wenn der Hund abhanden gekommen oder gestorben ist, oder wenn der Halter aus der Gemeinde weggezogen ist.
Wer gegen die Anzeigepflichten des § 11 der Satzung für Erhebung der Hundesteuer verstößt, riskiert wegen Abgabenhinterziehung bzw. leichtfertiger Abgabenverkürzung mit einem Bußgeld belangt zu werden!