Abgesehen von den haftungsrechtlichen Folgen müssen wir mit Blick auf die veränderten Regenereignisse stärker, als dies bisher der Fall war, darauf drängen, dass von den privaten Hofzufahrten und den Grundstücken insgesamt kein Oberflächenwasser auf die angrenzende Straße geleitet werden darf. Dies gilt in besonderer Weise in Hangbereichen.
Nachdem wir in Betzigau eine sogenannte Trennkanalisation haben, d.h. dass das Schmutzwasser und das Regenwasser in getrennten Kanalsystemen entsorgt wird, müssen alle Grundstückseigentümer/innen das auf ihrem Grundstück anfallende Regenwasser auch über den eigenen Regenwasseranschluss entsorgen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir in Zukunft stärker darauf achten müssen, dass diese Vorgaben, insbesondere in topographisch schwierigen Situationen, z. B Hanglangen eingehalten werden.
Sollten diese Vorgaben nicht eingehalten werden, muss u. U. mit einer Aufforderung zum Umbau der Entwässerungseinrichtung auf eigenem Grund gerechnet werden.