Mischwassereinleitung aus dem Entlastungsbauwerk (WI RüB 1.0) über einen Kanal in die Leubas und Einleitung von Mischwasser über einen Beckenüberlauf in den offenen Wiesen-graben zur Leubas i.V.m. dem Bau einer Mischwasserbehandlungsanlage mit Ablaufkanal zur Leubas und Einbau eines belüfteten Geschiebeschachtes im Zulaufkanal und Umbau des be-stehenden Regenüberlaufs, wegen Anschluss der Gemeinde Wildpoldsried an die Abwasserentsorgung des Zweckverbandes Abwasserverband Kempten in Lauben bzw. Auflassung der gemeindlichen Kläranlage
Das Landratsamt Oberallgäu hat mit Bescheid vom 07.06.2023 (Az: 22.3-641/5-002/22; A-2608) dem Antragsteller - Zweckverband Abwasserverband Kempten - die gehobene Erlaubnis nach § 15 Wasserhaushaltsgesetz für die o. g. Mischwassereinleitung erteilt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden beim
Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg,
Hausanschrift: Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg, oder
Postfachanschrift: Postfach 11 23 43, 86048 Augsburg.
Die Klage muss den Kläger, den Beklagten [Freistaat Bayern] und den Gegenstand des Klageverfahrens [Bescheid vom 07.06.2023] bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben und dieser Bescheid soll in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Ab 01. Januar 2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.
Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.
Die genehmigten Planunterlagen können bei der Gemeinde Betzigau, Rotkreuzstraße 2, 87488 Betzigau, während der üblichen Öffnungszeiten von Montag, den 26.06.2023 bis Montag, den 10.07.2023 eingesehen werden.
Hinweise:
Nach der öffentlichen Bekanntmachung kann bis zum Ende der Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen und den Einwendungsführern der wasserrechtliche Bescheid schriftlich angefordert werden.
Nach Ende der Auslegungsfrist gilt die Entscheidung den Betroffenen und Einwendungsführern als zugestellt.